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Streamingabos teilen: Nicht immer erlaubt

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Die Coronapandemie hat für einige Branchen auch positive Auswirkungen – beispielsweise für private Streaminganbieter wie Netflix und Amazon Prime.

Die Anzahl ihrer Zugriffe steig durch die langen Abende zu Hause gewaltig. Aber die privaten Anbieter kosten Geld. Da liegt es nahe, das Abo zu teilen. Doch ist das auch erlaubt?

Netflix, Apple TV, Amazon Prime, DAZN, Spotify, Disney+ und mehr: Streaming-Anbieter gibt es reichlich. Und an den langen Lockdown-Abenden war diese Unterhaltung dringend nötig. Aber die privaten Anbieter haben ihren Preis. Kein Wunder, dass viele Abonnenten auf die Idee kommen, die Zugänge und somit die Kosten zu teilen. Denn während ein Einzelabo monatlich oft rund 10 Euro kostet, liegt das Familienabo meist unter 20 Euro. Teilen sich das mehrere Nutzer, können diese sparen.

Streamingplattformen, die ein Familienabo bereitstellen, gehen davon aus, dass alle Nutzer zu einem Haushalt gehören. Dann könnten Sie sich also bei einem Anbieter Ihr eigenes Programm zusammenstellen, ebenso Ihre Eltern und Geschwister – wenn Sie mit ihnen zusammenleben. Auch in einer Wohngemeinschaft sollte das Teilen eines Streaming-Abos kein Problem sein. Schließlich wohnt man in derselben Wohnung. Anders sieht es aus, wenn man sein Abo mit Freunden teilt und diese an einem anderen Ort wohnen. Streng genommen ist das verboten. Schließlich entgehen den Anbietern so jede Menge Abogebühren.

Die Konsequenzen
Tatsächlich wissen die Anbieter, dass viele Kunden unerlaubt ihre Abos teilen. Allerdings ist es nicht so einfach, ihnen das nachzuweisen. Schließlich könnte der Kunde an einer anderen Adresse auch im Urlaub oder auf Geschäftsreise gewesen sein. Gelingt der Nachweis, gibt es drei Möglichkeiten, wie Anbieter auf die unerlaubte Nutzung reagieren können:

  • Bei einer Vertragsverletzung kann das Abo gekündigt werden. Unter Umständen kann der bisherige Vertragspartner kein neues Abo mehr abschließen.
  • Es könnte eine Vertragsstrafe fällig werden, die deutlich höher ist als die übliche Monatsgebühr.
  • Das Familienabo wird auf ein Einzelabo zurückgestuft. Somit entfallen für die Freunde die Zugriffsmöglichkeiten.

Bisher wurde nicht bekannt, dass die erste oder die zweite Möglichkeit in der Praxis je angewandt wurde. Die Rückstufung auf Einzelabos ist jedoch schon vorgekommen.

Vorsicht bei Neuabschluss
Wer bisher kein Streaming-Abo hatte, sollte aufpassen, wo er es abschließt. Die Verbraucherzentrale NRW warnt immer wieder vor Abofallen von Fake-Anbietern. Diese bauen die Internetseiten von Netflix und anderen Anbietern so originalgetreu nach, dass Verbraucher leicht darauf hereinfallen können. Sie erhalten nach Vertragsabschluss eine überteuerte Rechnung – ohne eine Gegenleistung.

Wer sich dann weigert zu zahlen, bekommt oft Post von einem Inkassobüro. Die Betrüger gehen sogar so weit, bei Youtube gefälschte Videos einzustellen, in denen scheinbar neutrale Berater dazu raten, solche Rechnungen zu bezahlen. Sollten Sie auf so einen Fake hereingefallen sein, ist es sinnvoller, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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