Geschwindigkeitskontrollen: Blitzer-Apps können teuer werden
Radarfallen passen sich oft so nahtlos ins Straßenbild ein, dass man sie übersieht.
Wer dann zu schnell unterwegs war, muss mit Geldstrafen und vielleicht sogar Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Blitzer-Apps könnten Abhilfe schaffen. Ihre Nutzung ist allerdings verboten – nicht nur in Deutschland.
Zu schnell mit dem Auto unterwegs? Das kann teuer werden! Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht Geldstrafen ab 20 Euro vor. Sie muss zahlen, wer mit zehn Stundenkilometern zu viel außerhalb eines Ortes geblitzt wird, 800 Euro sind es, wenn man mit 70 Stundenkilometern zu viel in einem Ort fährt. Einen Eintrag ins Fahreignungsregister bekommt, wer ab 21 Stundenkilometern zu schnell unterwegs ist. Und auch Fahrverbote sind bei Geschwindigkeitsübertretungen möglich. Der ADAC hat dazu genauere Informationen online gestellt.
Verboten, aber äußerst beliebt
Wer nicht versehentlich geblitzt werden möchte, könnte eine Blitzer-App auf dem Handy installieren. Auch einige Navis zeigen Blitzer an, und es gibt sogar spezielle Radarwarner. Aber: Nichts davon darf benutzt werden. Trotzdem zeigt eine aktuelle Umfrage des Branchenverbands Bitkom, dass 49 Prozent der Befragten auf diese Hilfsmittel zurückgreifen.
Wer sie verwendet, muss mit einer Geldstrafe und sogar einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Das ist nicht nur in Deutschland so: In sehr vielen europäischen Ländern ist die Benutzung verboten. Die Strafen unterscheiden sich deutlich in ihrer Höhe. In manchen Ländern sind sogar vierstellige Geldbußen, Fahrverbot oder Haft möglich. Eine detaillierte Auflistung hat der ADAC zusammengestellt.
Andere vor Blitzern warnen
Im Gegensatz zu den technischen Hilfsmitteln ist es nicht verboten, wenn Auto- oder Motorradfahrer sich gegenseitig vor einer nahenden Radarkontrolle warnen. Sie dürfen dazu beispielsweise Handzeichen geben. Auch Blitzerwarnungen über das Radio sind erlaubt. Die Lichthupe als Warnung ist jedoch untersagt.
Ob der Beifahrer sein Handy mit einer Blitzer-App nutzen darf, um den Fahrer zu warnen, ist rechtlich umstritten. Urteile gibt es dazu noch nicht. Hierzu hat Stiftung Warentest mehr geschrieben.