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Tschüss, Hotel Mama!

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Mit den Lockerungen der Coronapandemie werden zahlreiche Lehrveranstaltungen wieder in Präsenz abgehalten.

Jetzt heißt es: tschüss, Hotel Mama, hallo echtes Studenten- oder Azubileben! Doch was muss man beim Auszug aus dem Elternhaus ins erste eigene Zuhause alles beachten?

Viele Azubis, Studentinnen und Studenten haben während der Coronapandemie reichlich Zeit zu Hause verbracht. Das ändert sich jetzt wieder. Wer nicht länger pendeln und auch mal das echte Studenten- oder Azubileben genießen möchte, sucht sich jetzt die erste eigene Bude – sei es allein, mit Freunden in einer WG oder in einem Wohnheim.

Checkliste für die ersten eigenen vier Wände
Doch wie findest du die richtige Wohnung und worauf musst du beim Umzug achten?

  1. Finanzen checken: Am besten, du machst mit deinen Eltern einen Kassensturz und ihr legt fest, wie viel monatlich für die Miete drin ist. Bist du in der Ausbildung, worunter auch das Erststudium zählt, hast du die Möglichkeit, deine Finanzen vom Staat aufbessern zu lassen – mittels Bafög oder der Berufsausbildungsbeihilfe. Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, kannst du unter Umständen Wohngeld beantragen. Übrigens: Bist du unter 18, müssen deine Eltern dem Auszug zustimmen. Geh mit deinen Eltern auf Wohnungssuche, denn sie müssen in diesem Fall den Mietvertrag ohnehin für dich unterschreiben.
  2. Mietvertrag abschließen: Für die meisten Vermieter sind Sicherheiten wichtig – verständlich, ist doch ein regelmäßiges, ausreichendes Einkommen bei den wenigsten Studierenden oder Azubis gesichert. Ohne Sicherheiten ist es nahezu ausgeschlossen, auf dem freien Markt einen Mietvertrag unterschreiben zu können. In der Regel springen hier die Eltern mit einer Bürgschaft ein. Sind Mietzahlungen rückständig oder Schäden entstanden, müssen die Eltern aufkommen. Dies ist aber in der Regel begrenzt auf bis zu drei Monatsmieten.
  3. Am neuen Wohnort anmelden: Innerhalb der ersten 14 Tage nach deinem Umzug musst du dich beim neuen Wohnort anmelden. Viele Studenten oder Auszubildende wollen gern den Hauptwohnsitz bei ihren Eltern vorerst behalten. Eine Anmeldung mit der neuen Adresse ist aber trotzdem notwendig – eventuell als Zweitwohnsitz.
  4. Neue Adresse mitteilen: Denk an deine Krankenkasse, das Finanzamt, gegebenenfalls die Bundesagentur für Arbeit, Schule oder Universität, eventuell Arbeitgeber, Sparkasse, Versicherungen, Versorgungsbetriebe und Vereine, in denen du Mitglied bist. Du kannst auch gegen eine Gebühr einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen.

An die passenden Versicherungen denken
Ist der Umzug gelungen? Jetzt gilt es nur noch, sich richtig zu versichern – denn ab jetzt musst du eventuell selbst für Schäden haften. Hier nur die wichtigsten Policen:

  • Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten zugefügt werden. Bis zum Abschluss der schulischen und beruflichen Ausbildung sind Kinder und junge Erwachsene in der Regel in der elterlichen Privathaftpflicht mitversichert, auch wenn sie nicht mehr im selben Haushalt leben. Am besten direkt bei der Versicherung nachfragen.
  • Eine Hausratsversicherung deckt alle Schäden von Gegenständen in der Wohnung ab, die mit dieser nicht fest verbaut sind, also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und auch Bargeld, die durch äußere Einwirkung wie Sturm, Feuer oder auch Blitzeinschlag herbeigeführt werden. Ob du diese schon brauchst, hängt von dem Wert deiner Einrichtung ab. Für WGs bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen spezielle Tarife an.

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