Ihr Plus im Krankheitsfall: private Zusatzversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung – mehr aber auch nicht.
Mit Zusatzversicherungen können Sie Ihre Absicherung weiter verbessern.
Den meisten gesetzlich Krankenversicherten ist klar: Von A wie Auslandsreiseschutz über F wie freie Arztwahl bis Z wie Zahnersatz – für manche Leistungen zahlt die Krankenkasse längst nicht alles. Extras sind, wenn überhaupt, nur gegen Zuzahlung möglich. Mit einer entsprechenden privaten Police sorgen Sie vor. Die Zusatzversicherung übernimmt dann im tariflichen Rahmen die zusätzlichen Kosten ganz oder zum großen Teil und verschafft Ihnen so den Status eines Privatpatienten.
1) Krankenhaus-Zusatzversicherung
Versichert ist je nach Tarif die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, eine Wahlarzt- oder Chefarztbehandlung und eventuell die freie Klinikwahl.
Sinnvoll, wenn Sie Wert auf Komfort und Privatsphäre legen und Ihnen die Behandlung durch Spezialisten wichtig ist.
2) Krankentagegeld-Versicherung
Für jeden Krankheitstag erhält der Versicherte einen vereinbarten Betrag. Für gesetzlich Versicherte nach Ende der Lohnfortzahlung, für Selbstständige sofort oder ab einer bestimmten Krankheitszeit.
Sinnvoll für Arbeitnehmer, die vermeiden wollen, dass ihnen nach sechs Wochen Lohnfortzahlung nur noch ein deutlich reduziertes Krankengeld zur Verfügung steht. Ebenso für Freiberufler und Selbstständige, die viel weniger oder gar kein Einkommen haben, während sie nicht arbeiten können.
3) Zahnzusatzversicherung
Versichert ist ein Teil der Kosten, der über den Anteil der gesetzlichen Kasse hinausgeht, zum Beispiel für Inlays, Kronen und Zahnersatz.
Sinnvoll, wenn Sie Wert auf hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz legen. Aber auch wenn Sie, zum Beispiel erblich bedingt, mit hohen Behandlungskosten rechnen.
4) Pflegezusatzversicherung
Erstattet werden Kosten der Pflege: als direkte Bezahlung der Pflegekosten, als Tagegeld zur freien Verfügung oder als Pflegerente.
Sinnvoll, wenn Rente, sonstiges Einkommen und das Ersparte nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu bestreiten. Ansonsten springt zwar das Sozialamt ein, holt sich aber die Ausgaben von den Angehörigen zurück.
5) Alternative Heilmethoden
Versichert sind im tariflichen Umfang unter anderem Leistungen von Heilpraktikern, aus der Osteopathie oder der traditionellen chinesischen Medizin.
Sinnvoll, wenn Sie die schulmedizinische Behandlung ergänzen möchten und alternative Heilmethoden häufig nutzen.
6) Auslandsreise-Krankenversicherung
In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur den gesetzlichen Standard des Urlaubslandes. Bei Reisen in andere Länder müssen krankheitsbedingte Kosten und ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport ohnehin aus eigener Tasche gezahlt werden.
Unverzichtbar für jeden, der ins Ausland reist, besonders außerhalb Europas.
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