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Versicherungen: Was Paare prüfen sollten

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Wer mit seinem Partner zusammenzieht, ist möglicherweise überversichert.

Das gilt zumindest dann, wenn beide als Single bisher gut abgesichert waren. Jetzt geht es darum, die besten Versicherungen zu behalten – und die anderen schnellstmöglich loszuwerden. Lesen Sie hier, wie das geht.

Jahrelang waren Sie Single – doch jetzt hat endlich der Mensch Ihren Weg gekreuzt, mit dem Sie eine Wohnung teilen wollen. Dann sollten Sie Ihr Zusammenleben auch gleich auf die Versicherungen ausdehnen, denn sonst zahlen Sie im Zweifel doppelt. Bei einem Schaden würde nur eine der Versicherungen dafür aufkommen. Davon abgesehen ist der Preis für zwei Personen bei den Sachversicherungen oft nicht höher, als wenn nur einer versichert ist. Gehen Sie darum so schnell wie möglich die verschiedenen Versicherungsverträge durch.

Private Haftpflichtversicherung: Welche ist besser?
Wer anderen unbeabsichtigt einen Schaden zufügt, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Darum ist es gut möglich, dass Sie beide eine private Haftpflichtversicherung haben, die in einem solchen Fall weiterhelfen würde. Ausnahme: Sie sind noch in der Ausbildung und jeweils über Ihre Eltern versichert. Sollten Sie während der Ausbildung heiraten, müssen Sie sich allerdings selbst versichern.

Ansonsten gilt: Paare im gleichen Haushalt können sich zusammen versichern – auch ohne verheiratet zu sein. Haben Sie also bereits beide eine private Haftpflichtversicherung, sollten Sie den Vertrag mit den schlechteren Konditionen kündigen. Natürlich können Sie auch beide Verträge kündigen und für ein ganz neues Angebot entscheiden. Fragen Sie doch mal Ihren Sparkassenberater, was er Ihnen bieten kann. Egal wofür Sie sich entscheiden: Achten Sie darauf, dass Sie entweder aus dem Singlevertrag einen Paarvertrag machen oder eben einen ganz neuen Vertrag für zwei abschließen.

Hat sich der Wert des Hausrats verdoppelt?
Auch wichtig ist der Blick in die Hausratversicherung. Hier gilt ebenfalls zunächst die Frage, ob beide einen eigenen Vertrag haben – und falls ja, welcher besser ist. Allerdings verdoppelt sich üblicherweise nicht der Wert des Hausrats, nur weil zwei Menschen zusammenziehen. Zwar haben Sie vielleicht zwei Laptops, eventuell auch zwei Fernseher – aber vermutlich keine zwei Küchen oder Wohnzimmereinrichtungen.

Dementsprechend müssen Sie den Vertrag, den Sie behalten wollen, an den neuen Wert anpassen lassen. Dazu erstellen Sie am besten eine Inventarliste. So lässt sich herausfinden, welcher Wert Ihrem Hausrat entspricht. Wichtig: Wird der Wert nicht möglichst exakt eingeschätzt, kann das im Schadensfall ein böses Ende nehmen. Denn wenn Sie den Hausrat zu niedrig schätzen, bekommen Sie zum Beispiel nach einem Einbruch nur einen Bruchteil der Summe, die Sie bräuchten, um die gestohlenen Gegenstände neu anzuschaffen.

Aber Vorsicht: Wer den Hausrat überversichert, um im Schadensfall mehr Geld zu bekommen, tut sich keinen Gefallen. Denn erstens steigen damit die Beiträge, und zweitens zahlt die Versicherung nur in der tatsächlichen Höhe des Wertes.

Rechtsschutz- und Kfz-Versicherung
Überprüfen Sie außerdem, ob Sie beide eine Rechtsschutzversicherung haben. Falls ja: Welcher Vertrag ist besser? Können Sie den Partner dort mit eintragen lassen? Auch wichtig: Falls einer von Ihnen ein Auto hat, das auch der andere fahren soll, ist es gut, sich die Versicherungsbedingungen einmal genau durchzulesen. Denn nicht immer sieht die Kfz-Versicherung andere Fahrer vor. Ist das bisher nicht der Fall, müssen Sie den zweiten Fahrer eintragen lassen. Sollte die Versicherung dadurch deutlich teurer werden, kann es sich lohnen, sich nach einer anderen umzusehen.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei unserer Sparkasse und lassen Ihre Versicherungsverträge checken.

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