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Das erste Arbeitszeugnis richtig lesen

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Wer meint, nach dem Schulabschluss gebe es keine Zeugnisse mehr, der täuscht sich. Denn auch Ihre Arbeit wird vom Chef bewertet.

Sein Fazit wird in einem Arbeitszeugnis zusammengefasst, wenn Sie die Firma verlassen. Oft klingt ein Arbeitszeugnis gut, obwohl zwischen den Zeilen etwas ganz anderes steht.

Ein Arbeitszeugnis liest sich meistens so, als ob es keinen besseren Azubi oder Arbeitnehmer gäbe. Das liegt daran, dass das Gesetz vorsieht, dass Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert sind. Weil aber gleichzeitig ein Chef bei der Wahrheit bleiben muss, versteckt er seine Kritik zwischen den Zeilen. Nur wer sich mit der Personalersprache auskennt, wird sie verstehen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten:

Auf den ersten Blick
Um ein Zeugnis zu überprüfen, gehen Sie in zwei Schritten vor. Zuerst prüfen Sie, ob die Formalitäten stimmen:

  • Ist das Arbeitszeugnis auf Firmenpapier geschrieben? In einheitlicher Schrift und Schriftgröße?
  • Sieht es ordentlich aus? Hat es also keine Flecken oder Eselsohren?
  • Ein Arbeitszeugnis sollte eine Seite, maximal zwei Seiten lang sein.
  • Kontrollieren Sie, ob Ihr Name richtig geschrieben ist, ob die Beschäftigungsdauer und die Anschrift des Arbeitgebers stimmen und ob der Ausstellungsort richtig ist.
  • Lesen Sie aufmerksam Ihre Tätigkeitsbeschreibung durch: Fehlt etwas? Stimmt, was da geschrieben wurde?
  • Stimmt der Aufbau? Ein Arbeitszeugnis folgt dieser Struktur: Überschrift, Nennung des Arbeitnehmers, sein Werdegang. Dann folgt die Beschreibung seiner Aufgaben, schließlich kommt die Beurteilung. Dabei wird auch erwähnt, wie man sich gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten verhalten hat. Im Schlussteil dankt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Hier steht auch, ob der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlässt.

Dann geht’s ins Detail: Wenn im Arbeitszeugnis die Begriffe „stets“, „immer“ und „äußerst“ vorkommen, ist es ein sehr gutes Arbeitszeugnis. Dabei gibt es schon einen Unterschied zwischen „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ und „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Satz eins bedeutet in Schulnoten ein „sehr gut“, Satz zwei ist eben nur ein „gut“. „Hat sich bemüht“ oder „führte die Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch“ klingt zwar eigentlich auch ganz gut, tatsächlich meint diese Formulierung aber, dass jemand eine ungenügende Arbeit erbracht hat. Ähnlich negativ sind Sätze wie „Er hatte Gelegenheit, sich das notwendige Fachwissen anzueignen“, „Sie arbeitete mit größter Genauigkeit“ oder „Er war tüchtig und wusste sich zu verkaufen“, obwohl sie auf den ersten Blick ganz gut klingen.

Stellen Sie fest, dass Ihr Zeugnis nicht zu dem passt, was Sie hier lesen, sollten Sie genauer hinschauen oder gleich einen Fachmann damit beauftragen. Es gibt Rechtsanwälte, die auf Arbeitsrecht spezialisiert sind. Alternativ können Mitglieder in einer Gewerkschaft von dieser Hilfe bekommen. Wenn Ihr Verdacht richtig war, sollten Sie mit dem Arbeitgeber sprechen. Manchmal ist ein Zeugnis unwissentlich so geschrieben, dass man Kritik darin lesen kann. Ist der Arbeitgeber bereit, es zu ändern, ist alles in Ordnung. Weigert er sich, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Denn ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihren beruflichen Weg für die Zukunft verbauen. Darum ist es auch nicht unbedingt sinnvoll, wenn Sie gebeten werden, Ihr Arbeitszeugnis vorzuformulieren. Sie kennen sich im Zweifel nicht mit den sprachlichen Feinheiten aus und schreiben sich so möglicherweise ein Zeugnis, das nicht gut genug ist.

Übrigens: Wenn Sie in einer Firma nur ein Praktikum machen, bekommen Sie kein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bei einer Praktikumsbescheinigung werden nicht die gleichen Maßstäbe angelegt wie beim Arbeitszeugnis.

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