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Mitarbeiter entsenden: Darauf kommt es an

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Sie möchten Mitarbeiter im Ausland einsetzen? Dann sollten Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben des Ziellandes auseinandersetzen.

Gibt es einen Mindestlohn? Was ist hinsichtlich des Arbeitsschutzes gefordert? Brauchen Sie zusätzliche Genehmigungen?

Der Export boomt. Entsprechend häufig setzen Firmenchefs ihre Mitarbeiter jenseits der deutschen Grenzen ein. Die Herausforderung: Es sind zahlreiche Restriktionen und Vorgaben zu beachten. Die Kontrollen der Behörden sind scharf. Die Bußgelder summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro. Es kann sogar passieren, dass ein Auftrag abgebrochen werden muss – beispielsweise wenn eine Baustelle bei einem Verstoß gegen rechtliche Vorgaben geschlossen wurde.

Vorab gut informieren

Unternehmer sollten sich umfassend informieren, bevor sie ihre Angestellten ins Ausland schicken. Erste Ansprechpartner können die jeweiligen Außenhandelskammern, die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Gesellschaft German Trade & Invest (GTAI) sein. Sie haben Spezialisten für den Außenhandel und können fast alle Fragen beantworten. Weitere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel bei der GTAI.

Unternehmen, die Dienstleistungen im EU-Ausland anbieten möchten, können sich auch an den „Einheitlichen Ansprechpartner“ im Zielland wenden. Dabei handelt es sich um eine oder mehrere Servicestellen. Die Experten informieren über nötige Formalitäten und leiten Anträge an die zuständigen Behörden weiter.

Formalitäten klären

Mitarbeiter, die Sie innerhalb der EU entsenden, brauchen keine Aufenthalts- und in der Regel auch keine Arbeitsgenehmigung. Sie als Arbeitgeber benötigen allerdings einen Nachweis über die ordnungsgemäße Niederlassung in Deutschland. Die sogenannte „EU-Bescheinigung“ stellen die Kammern aus. Sie sollte im Ausland immer mitgeführt werden. Außerdem müssen Sie Ihre entsendeten Mitarbeiter rechtzeitig anmelden, je nach Land zum Beispiel beim zuständigen Gemeindeamt oder bei einer Arbeitsinspektion. Es gelten strenge Fristen. Bei gefährlichen Arbeiten wie Gasinstallationen verlangen viele Länder eine Registrierung und möglicherweise eine zusätzliche Versicherung.

Informieren Sie sich vorab über den aktuellen Mindestlohn im Ausland, denn diesen müssen auch Sie bezahlen. Außerdem gelten in anderen Ländern oft noch strengere Regeln zum Arbeitsschutz. Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Arbeitsschutzbehörden. Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erfüllt werden müssen, hängt vom Zielland sowie von der Dauer der Entsendung ab.

Darüber hinaus sollte der Arbeitsvertrag mit dem jeweiligen Mitarbeiter angepasst werden und auch Regeln dafür enthalten, was nach der Entsendung passiert.

Übrigens bietet die Sparkassen-Finanzgruppe einen umfassenden Service für Unternehmen, die im Ausland aktiv sind oder es werden möchten. Das reicht von der Kontoeröffnung im Zielland bis zu Finanzierungen vor Ort, inklusive Leasing oder Factoring. Sprechen Sie uns einfach an.

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