Unser Finanzlexikon – dieses Mal: A wie ...
In unserem Finanzlexikon finden Sie Begriffe rund um das Thema Geld kurz und verständlich erklärt.
Von Abgeltungsteuer bis Zinseszinseffekt.
Dieses Mal: A wie ...
- ... Abgeltungsteuer: Die Abgeltungsteuer wird auf Kapitaleinkünfte aus dem Privatvermögen erhoben.
Weitere Informationen zur Abgeltungsteuer: Seit dem Jahr 2009 werden alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne mit 25 Prozent versteuert. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer führen die jeweiligen Sparkassen und Banken direkt und anonym an das Finanzamt ab. Der Staat erhebt die Abgeltungsteuer auch auf Kapitalerträge, die die Steuerpflichtigen im Ausland erzielen. Für die Steuerpflichtigen ist mit dem Abzug der Abgeltungsteuer die Steuerschuld grundsätzlich abgegolten. Das bedeutet: Die abgeführte Steuer stellt keine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer dar. Die Steuerpflichtigen müssen die Steuerschuld nicht mehr in der Steuererklärung angeben, auch wenn der persönliche Einkommensteuersatz über 25 Prozent liegt. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz jedoch niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, damit dieses eine Günstigerprüfung vornimmt.
- ... Annuitätendarlehen: Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit, der in gleichbleibenden monatlichen Raten per Überweisung oder Lastschrift zurückgezahlt wird.
- ... Arbeitszeitkonto: Ein Arbeitszeitkonto verbucht die Anzahl der von einem Mitarbeiter in einem Unternehmen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Weitere Informationen zum Arbeitszeitkonto: Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie lange ein Mitarbeiter in einem Unternehmen tatsächlich gearbeitet hat. So verbucht ein Arbeitszeitkonto zum Beispiel Überstunden. Dann enthält es ein Guthaben: Das Unternehmen zahlt dem Mitarbeiter das Guthaben seines Arbeitszeitkontos in Form von Freizeit oder Geld aus. Auszahlungen kann der Mitarbeiter systematisch auf einem Langzeitkonto anlegen. Mit dem Guthaben in einem Lebensarbeitszeitkonto verkürzt der Mitarbeiter hingegen seine Lebensarbeitszeit. Er spart vor der gesetzlichen Rente eine Freistellungsphase an. In dieser arbeitet er nicht mehr. Sein Gehalt bezieht er aus dem Lebensarbeitszeitkonto. Der Sozialversicherungsschutz gilt weiterhin. Defizit auf dem Arbeitszeitkonto: Wenn ein Mitarbeiter weniger Stunden gearbeitet hat als vertraglich festgelegt, verbucht das Arbeitszeitkonto ein Defizit. Über einen bestimmten Zeitraum muss der Mitarbeiter sein Arbeitszeitkonto wieder ausgleichen.