Wie Sie Ihr Fahrrad bei Diebstahl versichern
Sie kommen aus der Uni oder von der Arbeit und wollen sich auf Ihr Fahrrad schwingen – doch es ist weg. Geklaut!
Wenn es ein teures Stück war, ist das richtig ärgerlich. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote mit rund 10 Prozent konstant niedrig. Die Chance, das Fahrrad wiederzubekommen, ist also sehr gering. Leider sind immer noch nur wenige Fahrräder codiert. Schön wäre es, wenn Sie wenigstens den finanziellen Schaden ersetzt bekommen!
Grundsätzlich können Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Fahrraddiebstahls versichern! Wohnen Sie noch bei den Eltern, fragen Sie zuerst einmal nach, ob sie eine Hausratversicherung haben und prüfen, ob sie auch für Fahrraddiebstahl gilt. Achten Sie dabei auf die Versicherungsbedingungen sowie die Versicherungssumme, die dem Wert Ihres Fahrrades entsprechen sollte. Ansonsten wird bei einem Diebstahl nicht der Neuwert des Rades, sondern nur ein Teil ersetzt.
Einfacher Fahrraddiebstahl ist in der Hausratversicherung der Sparkassen-Versicherung zum Beispiel ab der Komfortdeckung automatisch bis zu 500 Euro abgesichert. In der Top-Deckung sind auch Beträge über dem Mindestwert von 1.000 Euro möglich. Somit lässt sich auch ein teures Rennrad gegen einen kleinen Mehrbeitrag versichern. Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, gilt der Schutz gegen einfachen Diebstahl in den neuen Tarifen sogar rund um die Uhr. Das Fahrrad sollten Sie jedoch trotzdem nachts in einem abgeschlossenen Raum (z. B. Keller, Garage) abstellen, damit es gegen Einbruchdiebstahl versichert ist. Wird es in einem Gemeinschaftskeller abgestellt, sollte es zusätzlich abgeschlossen werden. Übrigens: Ziehen Sie aus dem elterlichen Haushalt in eine eigene Bleibe, benötigen Sie in der Regel eine eigene Hausratversicherung, um weiterhin im Genuss der Fahrradabsicherung zu bleiben. Zusätzlich sind dann Ihre Möbel und Wertgegenstände gegen Diebstahl und z. B. Brand versichert.
Grundsätzlich lohnt es sich trotzdem, in ein gutes Fahrradschloss zu investieren. Als Faustregel gilt, dass ein Schloss etwa 5 Prozent des Fahrradwertes kosten soll.