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Wie Sie Ihr Fahrrad bei Diebstahl versichern

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Sie kommen aus der Uni oder von der Arbeit und wollen sich auf Ihr Fahrrad schwingen – doch es ist weg. Geklaut!

Wenn es ein teures Stück war, ist das richtig ärgerlich. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote mit rund 10 Prozent konstant niedrig. Die Chance, das Fahrrad wiederzubekommen, ist also sehr gering. Leider sind immer noch nur wenige Fahrräder codiert. Schön wäre es, wenn Sie wenigstens den finanziellen Schaden ersetzt bekommen!

Grundsätzlich können Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Fahrrad­diebstahls versichern! Wohnen Sie noch bei den Eltern, fragen Sie zuerst einmal nach, ob sie eine Hausratversicherung haben und prüfen, ob sie auch für Fahrrad­diebstahl gilt. Achten Sie dabei auf die Versicherungs­bedingungen sowie die Versicherungs­summe, die dem Wert Ihres Fahrrades entsprechen sollte. Ansonsten wird bei einem Diebstahl nicht der Neuwert des Rades, sondern nur ein Teil ersetzt. 

Einfacher Fahrrad­diebstahl ist in der Hausrat­versicherung der Sparkassen-Versicherung zum Beispiel ab der Komfortdeckung automatisch bis zu 500 Euro abgesichert. In der Top-Deckung sind auch Beträge über dem Mindestwert von 1.000 Euro möglich. Somit lässt sich auch ein teures Rennrad gegen einen kleinen Mehrbeitrag versichern. Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, gilt der Schutz gegen einfachen Diebstahl in den neuen Tarifen sogar rund um die Uhr. Das Fahrrad sollten Sie jedoch trotzdem nachts in einem abgeschlossenen Raum (z. B. Keller, Garage) abstellen, damit es gegen Einbruch­diebstahl versichert ist. Wird es in einem Gemeinschafts­keller abgestellt, sollte es zusätzlich abgeschlossen werden. Übrigens: Ziehen Sie aus dem elterlichen Haushalt in eine eigene Bleibe, benötigen Sie in der Regel eine eigene Hausrat­versicherung, um weiterhin im Genuss der Fahrrad­absicherung zu bleiben. Zusätzlich sind dann Ihre Möbel und Wert­gegen­stände gegen Diebstahl und z. B. Brand versichert.

Grundsätzlich lohnt es sich trotzdem, in ein gutes Fahrradschloss zu investieren. Als Faustregel gilt, dass ein Schloss etwa 5 Prozent des Fahrradwertes kosten soll.

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