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Förderpflege: So stocken Sie Ihre Pflege-Absicherung auf!

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Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten.

Um die Lücke zu schließen, können Sie sich zusätzlich versichern. Das wird sogar staatlich bezuschusst.

„Wenn ich einmal ein Pflegefall werde, erhalte ich doch Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Schließlich zahle ich seit Jahren ein!“

Diese Aussage stimmt grundsätzlich. Doch wer das für ausreichend hält, irrt. Denn vor allem ein stationärer Pflegeplatz kostet deutlich mehr, als die staatliche Unterstützung hergibt. Bei Pflegegrad 4 kann die Differenz 1.500 Euro und mehr betragen. Und das Monat für Monat!

Für eine zusätzliche private Vorsorge wurde 2013 die Pflege-Bahr-Versicherung eingeführt, benannt nach dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr und wird nun als Förderpflege bezeichnet.

Eckpunkte der Förderpflege:

  • Für jeden ab 18 Jahren abschließbar, sofern er kein Pflegefall ist bzw. noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen hat
  • Mindestbeitrag von 10 Euro monatlich
  • 5 Euro staatlicher Zuschuss
  • Leistet bei Pflegebedürftigkeit aufgrund von Unfall oder Krankheit
  • Wartezeit beträgt fünf Jahre (entfällt bei Pflegebedürftigkeit aufgrund von Unfall)

Verlagern Sie die Last auf professionelle Schultern!
Eine private Pflegeversicherung gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Ihre Angehörigen entlastet sind. Denn Sie können nicht einfach darauf vertrauen, dass Ihre Kinder Sie im Bedarfsfall pflegen. Bedenken Sie aber auch den finanziellen Aspekt. Zwar springt das Sozialamt ein, wenn Ihre eigenen Einkünfte bzw. Ihr Vermögen nicht reichen, um Ihre Pflege zu finanzieren. Doch wo es geht, holt sich die Behörde das Geld von den nächsten Angehörigen zurück.

Wer jung einsteigt, wird belohnt
Versichern kann sich bei Pflege-Bahr jeder Erwachsene, sofern er kein Pflegefall ist oder es einmal war. Wer sich in jungen Jahren für diese Absicherung entscheidet, wird doppelt belohnt. Sie zahlen dann einen niedrigeren Beitrag (mindestens 10 Euro) und erhalten gleichzeitig höhere Monatssätze im Pflegefall. So muss bei der UKV, dem Krankenversicherer der Sparkassen, ein 25-Jähriger einen Tarifbeitrag von monatlich 15,20 Euro leisten. Weitere 5 Euro schießt Vater Staat zu. Falls der Pflegegrad 5 eintritt, erhält der Versicherte einen Monatssatz von 1.200 Euro. Ein 50-Jähriger dagegen kann für 20,00 Euro Monatsbeitrag mit 600 Euro für den gleichen Pflegegrad rechnen.

Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich
Das Gute an der Förderpflege im Vergleich zur privaten, nicht geförderten Pflegezusatzversicherung: Es gibt keine Gesundheitsfragen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Das ist ein Vorteil vor allem für chronisch Kranke.

Sie haben Fragen zur Förderpflege? Wir beraten Sie gern.

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