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Steuerbegriff erklärt: Werbungskosten

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Mit Werbung hat der Begriff „Werbungskosten“ nichts zu tun, dafür aber mit Steuern.

Gemeint sind „Erwerbungskosten“, nämlich Ausgaben, die ein Arbeitnehmer beim Erwerb seines Einkommens hat.

Es geht also um Kosten in Verbindung mit Ihrem Job, zum Beispiel für die Fahrt zum Arbeitsplatz oder für Berufskleidung. Vereinfacht gesagt: Sie können Werbungskosten von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und müssen nur den verbleibenden Teil versteuern. Je höher die Werbungskosten, desto größer die Steuerersparnis.

Das sind (die wichtigsten) Werbungskosten

  • Die Fahrt zur Arbeit mit 0,30 Euro je einfachem Entfernungskilometer (also nur der Hinweg und nicht auch noch der Rückweg). Ob Sie die Strecke zu Fuß, mit den Öffentlichen oder mit dem eigenen Pkw machen, ist egal. Beispiel: Sie haben 12 km einfache Strecke zur Arbeit, die Sie mit dem Rad zurücklegen. Im Jahr kommen Sie auf 230 Arbeitstage. Dann können Sie 0,30 Euro mal 230 mal 12 angeben, das sind allein dafür 828 Euro.
  • Kosten im Zusammenhang mit Bewerbungen – egal, ob sie erfolgreich waren oder nicht. Dazu zählen auch Ausgaben für Vorbereitungskurse, Porto und Bewerbungsmappen. Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch können Sie angeben, sofern sie das einladende Unternehmen nicht erstattet hat.
  • Umzugskosten, wenn Sie für den Job in eine andere Stadt ziehen mussten.
  • Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften.
  • Ausgaben für ein Arbeitszimmer. Das erkennt das Finanzamt jedoch nur in sehr wenigen Fällen an, etwa wenn ein Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber hat. Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter ist die meiste Zeit bei seinen Kunden unterwegs und die Berichte schreibt er zu Hause.
  • Ausgaben für Fachbücher, Aktentasche oder einen Laptop, die Sie für den Job gekauft haben.
  • Ausgaben für Berufskleidung. Da ist das Finanzamt allerdings pingelig: Müssen Sie im Büro einen Anzug tragen, können Sie die Kosten dafür nicht angeben. Der Grund: Sie könnten den Anzug auch privat nutzen. Was geht, ist ganz spezielle Kleidung nur für den Job, zum Beispiel die Ausgaben für einen Laborkittel.

Was es mit der Pauschale auf sich hat
Vielleicht haben Sie den Begriff Werbungs­kosten­pauschale schon einmal gehört. Darunter versteht man, dass Sie auf jeden Fall (also pauschal) Steuern sparen, auch wenn Sie nicht viele Werbungs­kosten zusammen­bekommen. Der Staat stellt jeden Arbeitnehmer so, als ob er 1.000 Euro Werbungskosten jährlich hätte. Ihr zu versteuerndes Einkommen wird von vornherein um diese Pauschale gekürzt. Dadurch liegt der monatliche Nettobetrag auf Ihrem Lohnzettel höher als ohne Werbungs­kosten­pauschale. Kommen Sie auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr, lohnt es sich, die Quittungen zu sammeln. Wenn Sie anhand der Belege nachweisen können, dass Ihre gesamten Werbungskosten über 1.000 Euro liegen, können Sie diesen höheren Betrag in der Steuer­erklärung angeben. Die Belege müssen Sie dann auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen können – also: gut aufbewahren!

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