Wann Sie beim Rundfunkbeitrag sparen können
Eigentlich muss für jede Wohnung Rundfunkbeitrag gezahlt werden.
Der beträgt 17,50 Euro pro Monat, bei kleinem Einkommen kann das schon wehtun.
Solange Sie bei Ihren Eltern wohnen, sind Sie fein raus. Anders in einer WG, dort teilen sich in der Regel die Bewohner den Beitrag. Beziehen Sie Ihre eigene Bleibe, ist der Rundfunkbeitrag auch für Sie allein fällig. Es gibt aber Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen oder haben Anspruch auf eine Ermäßigung.
1. Einen Befreiungsantrag können Sie stellen, wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft:
- Sie bekommen Sozialhilfe.
- Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern und bekommen BAföG, Berufsausbildungshilfe oder Azubigeld.
- Sie bekommen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
- Die genauen Regelungen und weitere Befreiungskriterien können Sie auf der offiziellen Internetseite des Rundfunkbeitragsservice nachlesen.
2. Eine Ermäßigung können Sie beantragen, wenn Sie schwerbehindert mit RF-Merkzeichen sind. Auch ab einer 60-prozentigen Sehbehinderung können Sie mit einem Nachlass rechnen.
Der ermäßigte Preis beträgt 5,83 Euro monatlich. Hörgeschädigte erhalten eine Ermäßigung, wenn sie auch mit Hörhilfe nicht ausreichend kommunizieren können. Bei einem Behinderungsgrad von 80 Prozent oder darüber ist ebenfalls eine Minderung möglich. Die letzte Möglichkeit: Sie beantragen einen besonderen Härtefall.
Die Antragsformulare für eine Befreiung oder Ermäßigung liegen in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen aus. Sie können die Formulare aber auch online ausfüllen und ausdrucken.