Wer beim Hüten fremder Hunde haftet
Deine Nachbarn sind über das Wochenende weggefahren und du hast versprochen, auf ihren Hund aufzupassen?
Bevor du Lumpi ausführst, solltest du wissen, wie der Halter und wie du versichert bist.
Eigentlich ist es ein „Routinejob“: Mit dem Hund eine Runde drehen, unterwegs vielleicht noch mit ein paar anderen Vierbeinern spielen – Gassi gehen kann Spaß machen und pflegt die Freundschaft. Doch das Risiko liegt bei dir, falls die Haftung nicht geregelt ist. Denn selbst der gehorsamste Hund reagiert nicht immer vorhersehbar. Schnappt Bello unverhofft zu, kann das unter Umständen teuer für dich werden, möglicherweise mit Kosten für den Arzt bis hin zu Schmerzensgeld.
Du hast zwei Möglichkeiten vorzusorgen: Entweder dein Nachbar besitzt eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht. Eine solche Versicherung ist zwar in einigen Bundesländern vorgeschrieben, aber eben nicht überall. Frag daher nach, bevor du ihm diesen Freundschaftsdienst zusagst. Möglicherweise übernimmt aber deine Privathaftpflichtversicherung die Haftung in einer solchen Situation. Da dass nicht für alle Tarife gilt, lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Übrigens: Deine Privathaftpflichtversicherung kommt nur dann für eingetretene Schäden auf, sofern kein Schutz über eine Tierhalterhaftpflicht besteht und der Hund nicht gewerbsmäßig ausgeführt wird.