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Bessere Versorgung für GKV-Patienten

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Wochen oder Monate auf einen Arzttermin warten? Damit soll dank des Versorgungsstärkungsgesetzes jetzt Schluss sein.

Lesen Sie hier mehr über Ihre Rechte als gesetzlich Versicherter.

Das hat vermutlich jeder gesetzlich Versicherte schon einmal erlebt: Man braucht einen Termin beim Orthopäden oder beim Hautarzt – und bekommt den nächsten in vier bis sechs Wochen angeboten, manchmal auch erst nach Monaten. Zeit, die keine Rolle spielt, wenn es nur um eine Routinekontrolle geht. Aber manchmal hilft selbst der Hinweis auf Schmerzen nicht weiter. Dann kann die Wartezeit sehr lang sein – und unliebsame Folgen haben. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Denn im Sommer 2015 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die ärztliche Versorgung gesetzlich Krankenversicherter verbessern soll: das Versorgungsstärkungsgesetz.
Die Bundesregierung will damit in erster Linie für eine bessere Verteilung von Ärzten in der Stadt und auf dem Land sorgen. Darum soll es spezielle Anreize für Ärzte geben, in einer Region ihre Praxis zu eröffnen, in der diese bisher rar sind. In Gegenden, in denen viele Ärzte sind, sollen dagegen Praxen geschlossen werden.

Doch das Gesetz hat auch einen ganz konkreten Nutzen für die GKV-Versicherten: Sie sollen nämlich künftig innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt bekommen. Dafür sind die sogenannten Terminservicestellen zuständig, die die kassenärztlichen Vereinigungen bis Anfang 2016 aufbauen müssen. Diese Stellen vermitteln dann einen Termin bei einem Arzt der gewünschten Fachrichtung, allerdings nicht beim Wunschdoktor. Um einen Termin vermittelt zu bekommen, müssen Sie eine Überweisung des Hausarztes vorlegen. Ausnahme: Sie wollen zum Augen- oder Frauenarzt. Manche Krankenkassen haben übrigens einen solchen Service schon heute. Darum lohnt es sich, dort nachzufragen.

Verbesserung beim Krankengeld
Auch beim Krankengeld gibt es durch das Gesetz eine Änderung: Bisher gab es Krankengeld nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall immer mit einem Tag Verspätung. Jetzt soll es bereits ab dem Tag der erneuten Krankschreibung nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt werden. Das ist ein großer Vorteil, denn bisher konnte, wer nicht früh genug zum Arzt ging, den gesamten Anspruch auf Krankengeld verlieren.

Änderungen beim Krankenhausaufenthalt
Und noch eine Änderung ist geplant: Steht bei Ihnen eine Operation an, können und sollen Sie künftig eine Zweitmeinung einholen, um sicherzustellen, dass der Eingriff wirklich nötig ist. Außerdem erhalten Sie jetzt bereits im Krankenhaus Ihre Krankschreibung und ein Rezept für Medikamente. So müssen Sie sich nach der Entlassung nicht sofort zum Hausarzt schleppen. Das kann schließlich oft auch sehr unangenehm sein.

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