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Rente vom Chef – das sollten Sie wissen

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Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente ein weiteres Standbein, mit dem Sie Ihren Ruhestand absichern können.

Dabei sind auch steuerliche Vorteile möglich.

Geld fürs Alter zurücklegen – das erfordert finanziellen Spielraum sowie Durchhaltevermögen. Suchen Sie daher nach Verbündeten, die Sie beim Vorsorgen unterstützen. Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind das Ihr Arbeitgeber und das Finanzamt.

Die fünf Wege zur Betriebsrente
1. Direktzusage: Der Arbeitgeber legt monatlich einen Betrag für Sie zur Seite und zahlt Ihnen später aus eigener Kasse eine Rente, die Sie versteuern müssen.
2. Direktversicherung: Sie zahlen von Ihrem Bruttolohn einen monatlichen Betrag zum Beispiel in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein. Möglicherweise gibt die Firma etwas dazu. So sparen Sie heute Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Eine typische Lösung bei kleinen Unternehmen.
3. Pensionskasse: funktioniert wie die Direktversicherung. Allerdings ist der Versorgungsträger keine Lebensversicherung, sondern eine Pensionskasse.
4. Pensionsfonds: Die Einzahlungen fließen an eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Aufgrund großzügiger Anlagevorschriften kann ein großer Teil des eingezahlten Kapitals in chancenreiche Investmentfonds oder Aktien angelegt werden. Daraus ergeben sich jedoch auch Verlustrisiken.
5. Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage auf Versorgungsleistungen und beauftragt eine Unterstützungskasse mit der Durchführung der bAV. Ein klassisches Modell für die Versorgung von Firmenchefs.

Jeder Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern eine dieser Möglichkeiten zur bAV anbieten. Er kann aber selbst entscheiden, welche er wählt und ob er etwas aus seiner Kasse zuschießt. Oft ist in Tarifverträgen etwas dazu vereinbart. Unternimmt Ihr Chef nichts, haben Sie das vor dem Arbeitsgericht einklagbare Recht, ihn zu einer bAV zu verpflichten. Bei der bAV kommt es meistens zur Entgeltumwandlung. Das heißt, Sie zahlen einen Teil Ihres Bruttogehalts in die Altersvorsorge ein.

So funktioniert die Entgeltumwandlung
Es werden maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung abgezogen und an den gewählten Versorgungsträger überwiesen. In diesem Jahr sind das 260 Euro monatlich im Westen und 232 Euro im Osten. Da die Beiträge aus dem Brutto kommen, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Wichtiges Kriterium für die Wahl der bAV: Gehen die Einzahlungen – wie bei den Wegen 2 bis 4 – zu externen Versorgungsträgern, können Sie die Rentenansprüche bei einem Jobwechsel einfacher mitnehmen als bei den anderen Wegen. Haben Sie Fragen zur bAV? Unsere Experten beraten Sie gern.

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