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Ehevertrag – un­roman­tisch, aber not­wendig?

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Wer vor der Hochzeit im siebten Himmel schwebt, denkt kaum an ein mögliches Scheitern seiner Ehe.

Doch gerade als Unternehmer sollten Sie bedenken, dass eine Scheidung ohne Ehevertrag im Extremfall sogar zur Firmenpleite führen kann.

So ist die Rechtslage
Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Prinzip: Während Ehepaare zusammenleben, gibt es rechtlich gesehen kein gemeinschaftliches Vermögen. Jeder bleibt der Eigentümer seiner Sachen. Erst mit der Scheidung wird das Vermögen, das in der Ehezeit hinzugewonnen wird, zu gleichen Teilen auf die Partner aufgeteilt – ohne Rücksicht auf die aktuelle Liquidität.

Für Sie und Ihr Unternehmen ist das immer dann gefährlich, wenn Sie in der Partnerschaft den größten Teil der Einnahmen erarbeiten. Ein Beispiel: Eine Unternehmerin erwirtschaftet mit ihrem schuldenfreien Betrieb während der Ehe 1 Million Euro Gewinn und steckt das Geld in die Firma. Ihr Ehepartner erzielt während der Ehe keinen Vermögenszuwachs. Dennoch hat er im Scheidungsfall unmittelbar Anspruch auf 500.000 Euro. Besteht er auf einer sofortigen Auszahlung, muss das Unternehmen notfalls kurzfristig verkauft werden.

Wenn es dumm läuft, muss die Inhaberin ihre Firma wegen des Zeitdrucks unter Wert veräußern. Berechnungsgrundlage für den Zugewinnausgleich ist jedoch der Verkehrswert des Unternehmens, nicht der tatsächliche Verkaufserlös. Die Unternehmerin muss dann mehr als die Hälfte des Veräußerungserlöses abgeben.

Wenn sich beide einigen
Ohne Ehevertrag muss es nicht zwangsläufig zum Rosenkrieg kommen. Können die früheren Ehepartner noch miteinander reden, ist eine Scheidungsvereinbarung eine mögliche Lösung. Der Expartner könnte dann beim Zugewinnausgleich nachgeben und dafür mehr Unterhalt verlangen. Denn die Höhe des Zugewinnausgleichs können beide Parteien in einer Scheidungsvereinbarung grundsätzlich frei regeln. Das gilt auch für die Art, wie er erbracht wird. Beispielsweise erhält der Expartner das Haus oder eine monatliche Rente und nicht alles auf einen Schlag.

Entscheidung bewusst treffen
Ehevertrag oder nicht – darüber werden kontroverse Diskussionen geführt. Manchen kommt er wie ein Misstrauensvotum vor, das das frische Eheglück überschattet. Für andere ist er ein rechtmäßiges und sinnvolles Mittel zur Absicherung der eigenen wirtschaftlichen Existenz. In bestimmten Fällen kann er sogar Bedingung für ein Geschäft sein, zum Beispiel um eine langfristige Finanzierung zu bekommen. Ein Ehevertrag ist dann für das finanzierende Institut ein Beleg dafür, dass das Unternehmen auch auf eine solche schwierige Situation vorbereitet ist.

Egal wie Sie persönlich zum Ehevertrag stehen: Es ist wichtig, eine bewusste Entscheidung zu treffen, statt das Thema gedanklich auszuklammern. Lassen Sie sich ausführlich beraten, wenn Sie sich für einen Ehevertrag entscheiden. Sie haben dann verschiedene Optionen zur Güterstandsvereinbarung.

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