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Schutz vor Einbrechern und Dieben: Hab und Gut optimal versichern

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Oft ist einem nicht bewusst, welchen Wert der Hausrat hat – bis das Unvorstellbare passiert und Gegenstände aus der Wohnung oder dem Haus gestohlen oder zerstört werden.

Eine Hausratversicherung bietet für diese Fälle den notwendigen Schutz.

Es ist der Albtraum eines jeden Mieters oder Immobilienbesitzers: Es brennt und der gesamte Wohnungs- oder Hausbestand wird zerstört. Vor den finanziellen Schäden solcher Ereignisse schützt eine Hausratversicherung. Sie tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Raub, Vandalismus und Naturgefahren wie etwa einem Sturm.

Was zählt zum Hausrat?
Als Hausrat gelten alle Sachen, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Auch Wertgegenstände wie zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Sammlungen von Münzen oder Briefmarken und Antiquitäten – ausgenommen Möbel – gehören dazu. Jedoch müssen Wertsachen wie Schmuck und Geld besonders sicher aufbewahrt werden, etwa in einem Safe.

Im Übrigen gilt der Versicherungsschutz bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze auch für Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung oder des Hauses befindet. Die sogenannte Außenversicherung gilt weltweit, zum Beispiel wenn bei der Reise Sachen aus dem Hotelzimmer verschwunden sind.

Je nach Tarif und Anbieter sind die Konditionen unterschiedlich. Die Hausratversicherung der Sparkassenversicherung beispielsweise zahlt im Schadenfall den Neuwert des Hausrats. Zudem können zusätzliche Leistungen wie die Entschädigung bei einfachem Diebstahl auf der Straße, bei Diebstahl aus dem Auto oder bei Vermögensschäden durch Betrug beim Online-Banking eingeschlossen werden.

Schaden durch Einbruch
Nach einem Einbruch ersetzt die Versicherung gestohlene Gegenstände, verwüstete Wohnungseinrichtungen sowie Schäden durch Vandalismus. Wichtig ist, dass alle Fenster und Türen bei einer Abwesenheit fest verschlossen waren, da die Hausratversicherung sonst möglicherweise nicht leistet.

Damit der Versicherer den Wert der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände exakt ermitteln kann, sollte eine Inventarliste geführt werden. Es empfiehlt sich, die Kaufbelege aufzubewahren und gegebenenfalls Fotos von wertvollem Schmuck und anderen Wertgegenständen zu machen. Die Liste sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Vorgefertigte Inventarlisten gibt es in der Regel beim Versicherer.

Die Inventarliste kann auch dabei helfen, den Wert des Hausrats zu ermitteln. Denn dieser ist wichtig, um die Versicherungssumme festzulegen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Versicherungsbeitrag zu hoch ist oder im Schadenfall nur ein Teil erstattet wird. Spätestens wenn eingebrochen wurde, muss die sogenannte Stehlgutliste, ein Verzeichnis aller gestohlenen Sachen, dem Versicherer und der Polizei so schnell wie möglich ausgehändigt werden. Wer zu lange braucht, gefährdet seinen Versicherungsschutz.

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