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Invaliditäts­versicherung für Kinder: ein sinnvoller Schutz

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Der Traum von einer gesundheitlich unbeschwerten Kindheit geht leider nicht immer in Erfüllung.

Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung können Eltern den Nachwuchs aber wenigstens finanziell absichern.

Wird ein Kind schwerbehindert, ändert sich vieles – für die gesamte Familie. Der Nachwuchs braucht nun besonders viel Zeit und Aufmerksamkeit. Die Kosten für spezielle Behandlungen belasten das Familienbudget. Kann ein Elternteil wegen der Fürsorge seinen Beruf nicht mehr ausüben, muss zusätzlich diese finanzielle Lücke geschlossen werden.

Die finanziellen Folgen können aber auch das Kind selbst ein Leben lang begleiten. Vor allem, wenn es wegen der Behinderung als Erwachsener nicht für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen kann. Ist kein Vermögen vorhanden, fällt der Betroffene in die Grundsicherung. Denn einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat er nicht.

Das leistet die Kinderinvaliditätsversicherung
Die Versicherung zahlt dann, wenn das Versorgungsamt dem Kind einen Grad der Behinderung von 50 oder höher bescheinigt. Dabei spielt es keine Rolle, woher die Schwerbehinderung kommt. Die Statistik zeigt, dass weitaus mehr Kinder aufgrund einer Krankheit schwerbehindert werden als durch einen Unfall. Eine reine Unfallversicherung bietet damit nur einen unzureichenden Schutz.

Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt eine monatliche Rente – falls erforderlich, ein Leben lang. Zusätzlich können Sie einen Tarif mit einer einmaligen Kapitalzahlung abschließen. Dann steht Geld zum Beispiel für einen eventuell notwendigen rollstuhlgerechten Hausumbau zur Verfügung.

Für Opa oder Oma eine Herzensangelegenheit
Großeltern kümmern sich gern um ihre Enkel. Denn häufig haben sie im Alter die Zeit dazu. Außerdem weckt das schöne Erinnerungen an die eigene Elternzeit. Für viele Großeltern reicht die Fürsorge auch ins Finanzielle und sie übernehmen die Kosten für eine Kinderinvaliditätsversicherung. Da ist es gut zu wissen, dass sie die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen können. Für Eltern zählen diese Ausgaben zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“.

Ein früher Start hat Vorteile
Unser Rat: Schließen Sie eine Kinderinvaliditätsversicherung möglichst früh ab. Damit sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich und entbinden Sie den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht.


Haben Sie Interesse an einer Absicherung Ihrer Kinder oder Ihrer Enkel? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei einem unserer Berater.

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