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Kur: So erhalten Sie eine Auszeit für Ihre Gesundheit

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Sie sind chronisch erkrankt oder dauerhaft geschwächt durch besondere Belastungen? Dann könnte eine Kur helfen.

Wie Sie diese beantragen und bewilligt bekommen, erfahren Sie hier.

Anspruch auf eine Kur haben Sie immer dann, wenn es um die Erhaltung oder Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit geht oder wenn eine Behinderung droht. Doch man muss nicht schwer krank sein, um sich erholen zu dürfen. Wer mit dem Rauchen aufhören oder Gewicht verlieren will, kann auch eine Kur beantragen.

Verschiedene Varianten
Zwischen Kur und Reha gibt es einige Unterschiede: Eine Vorsorgekur oder eine Rehabilitation bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt bescheinigt, dass sie medizinisch erforderlich ist. Ziel einer Vorsorgekur ist es, eine Krankheit zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden. Eine Reha wird gewährt, um eine Erkrankung zu heilen oder Beschwerden zu lindern.

Sie sind reif für eine Kur oder Reha? Dann beachten Sie diese fünf Schritte:

Schritt 1: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob für Sie eine Kur infrage kommt. Für eine Reha müssen Sie auf jeden Fall zum Facharzt, nur er kann sie verordnen. Sind alle Therapiemöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft, wird der Mediziner mit Ihnen klären, ob eine ambulante oder stationäre Kur für Sie infrage kommt. Zur ambulanten Kur reist der Patient auf eigene Kosten an und bezahlt Unterkunft und Verpflegung zum größten Teil selbst.

Schritt 2: Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an. Häufig können Sie diese auch direkt online auf der Homepage Ihrer Krankenkasse downloaden. Beim nächsten Termin legt der Arzt mit Ihnen die Ziele der Kur und den Behandlungsschwerpunkt fest. Er füllt das Formular für die Kasse aus und begründet die Notwendigkeit von Kur oder Reha.

Schritt 3: Das Formular und die Unterlagen, mit denen der Arzt die Notwendigkeit der Kur nachweist, reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse kann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zum Prüfen des Antrags hinzuziehen. Der MDK kann Sie zu einem weiteren Arzt schicken.

Schritt 4: Lehnt die Kasse Ihren Antrag ab, sollten Sie binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihre Position und lassen Sie am besten den Arzt noch einmal Stellung nehmen, um die Dringlichkeit zu verdeutlichen. Ein Widerspruchsausschuss entscheidet. Wird der Widerspruch erneut abgelehnt, bleibt nur noch die Klage beim Sozialgericht. Diese ist kostenlos für Sie.

Schritt 5: Wird die Kur oder Reha bewilligt, wählen Sie gemeinsam mit dem Arzt den Kurort aus. Die Wünsche der Patienten werden dabei in der Regel berücksichtigt. Gewöhnlich werden drei Wochen Auszeit genehmigt. Vier Monate ab Bewilligung haben Sie Zeit, um die Kur anzutreten, sonst verfällt Ihr Anspruch.

Kur zu zweit
Besonderheit: Eltern-Kind-Kur: Eltern-Kind-Kuren sind ganzheitlich ausgerichtete Behandlungsmaßnahmen, die neben den eigentlichen Krankheitsbildern auch das psychische Wohlbefinden berücksichtigen. Kinder und Vater oder Mutter können gemeinsam zur Kur fahren, wenn:

  • Vater oder Mutter kurbedürftig ist und eine Trennung nicht zumutbar ist oder die Kinder nicht anderweitig untergebracht werden können.
  • Vater oder Mutter und Kind kurbedürftig sind und alle in einer Klinik behandelt werden können.
  • das Kind oder die Kinder kurbedürftig sind und eine Kur ohne Begleitperson nicht durchgeführt werden kann.

Der Anspruch auf eine Kur besteht alle vier Jahre, wobei die Krankenkassen die Kosten bis auf eine Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Tag für die Verpflegungskosten bei Erwachsenen übernehmen. Dazu kommt eine Fahrtkostenbeteiligung.

Vorteil für Privatversicherte
Wer privat versichert ist, kann die Kosten der Kur als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dafür muss aber vor Beginn der Kur eine Bescheinigung vom Amtsarzt über die medizinische Notwendigkeit der Kur eingeholt werden. Dabei sollte man bedenken, dass dieser Schritt unter Umständen sehr zeitintensiv ist und man sich rechtzeitig darum kümmern muss.

Seit 2004 sind Eltern-Kind-Kuren als Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig. Wenn Sie also von Ihrem Arbeitgeber Beihilfe für medizinische Behandlungen erhalten können, übernimmt die private Krankenversicherung die Kurkosten.

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