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Neuer Bußgeldkatalog – was hat sich geändert?

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Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog für Regelverstöße im Straßenverkehr in Kraft.

Deutlich höhere Strafen gelten ab diesem Zeitpunkt für Temposünder, Falschparker und Kraftfahrer, die eine Rettungsgasse benutzen, um durch diese schneller voranzukommen. Die wichtigsten Änderungen.

Zu schnelles Fahren
Temposünder und Raser aufgepasst: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer schneller als erlaubt fährt und dabei geblitzt wird, zahlt statt 35 Euro 70 Euro Strafe. Wird ein Raser beispielsweise mit mindestens 91 Stundenkilometern auf einer innerörtlichen Straße, wo nur 50 Stundenkilometer erlaubt sind, erwischt, muss er nun 400 statt 200 Euro Strafe zahlen.

Falsch parken
Auch falsches Parken ist teurer geworden: Parken Sie auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe oder halten unerlaubt auf Schutzstreifen, zahlen Sie seit dem 9. November 55 statt 15 Euro Strafe. Noch teurer wird es, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer dabei behindern oder gefährden. Parken Sie unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge, zahlen Sie ein Verwarnungsgeld von 55 Euro. Teurer ist es auch für alle geworden, die ohne entsprechenden Nachweis auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Das kostet nun 55 statt 35 Euro.

Rettungsgasse behindern
Die Rettungsgasse zu blockieren bzw. rücksichtslos durch sie hindurch zu fahren, kostet inzwischen 200 bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg plus einen Monat Fahrverbot.

Rettungskräfte blockieren
Hindern Sie Rettungskräfte daran, zum Einsatzort zu gelangen oder ihre Arbeit zu tun – beispielsweise dadurch, dass Sie vor einer Feuerwehreinfahrt parken, kostet Sie das jetzt 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei schweren Verstößen kann es sogar noch härtere Strafen geben.

Besserer Schutz für Fußgänger
Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, werden härter bestraft. Sie zahlen 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Radfahrern drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt.

Wege vorschriftswidrig nutzen
Nutzen Sie unerlaubt Geh- und Radwege sowie Seitenstreifen, zahlen Sie bis zu 100 Euro statt 25 Euro Geldbuße.

Genauere Angaben zu den aktuellen Regeln finden Sie beispielsweise unter www.adac.de.

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