placeholder

Das onlinemagazin der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

So kann online gekaufte Ware zurückgegeben werden

Artikelbild

Schuhe, Kosmetik, Lebensmittel: Im Internet können Sie heute fast alles schnell und einfach einkaufen.

Was aber, wenn die Schuhe nicht passen oder eine Flasche Wein beim Transport ausgelaufen ist? So kommen Sie zu Ihrem Recht.

Die Schuhe im Onlineshop sind genau nach Ihrem Geschmack. Wenige Klicks später sind sie auf dem Weg zu Ihnen. Doch als das Paket ankommt, stellen Sie fest: Die Schuhe passen nicht. Das ist zwar ärgerlich, aber immerhin werden Sie Ihr Geld zurückbekommen. Denn den Kaufvertrag für Ware, die Sie online bestellt haben, können Sie einfach widerrufen. Dazu schicken Sie das Produkt zurück, den Widerruf erklären Sie zusätzlich, beispielsweise per Mail. Einen Grund für den Widerruf müssen Sie jedoch nicht angeben.

Tipp: Viele Onlineportale bieten für den Widerruf Formulare an, die Sie nur ausfüllen und absenden müssen. Bei einigen Firmen können Sie für die Rücksendung sogar einen kostenlosen Portoschein ausdrucken. Sie müssen ihn nur noch aufkleben.

Wichtig ist jedoch, dass Sie die Frist von 14 Tagen einhalten. Sie beginnt an dem Tag, an dem Sie das Paket erreicht. Kommt es beispielsweise an den ersten Tagen Ihres dreiwöchigen Urlaubs, haben Sie Pech gehabt. Denn nach Ihrem Urlaub ist es für den Widerruf zu spät. Übrigens gilt diese 14-tägige Widerrufsfrist auch, wenn Sie per SMS, Karte, Telefon, Fax oder E-Mail bestellen.

Ausnahmen bestätigen die Regel
Wie so oft gibt es aber Ausnahmen. Beispiel: Sie haben keine Schuhe von der Stange gekauft, sondern das Design individuell gestaltet – also beispielsweise eine rote Sohle, lila Schuhbänder, der Schuh selbst ist gelb. Dann handelt es sich um eine Maßanfertigung, die Sie in der Regel nicht einfach zurückgeben können. Schließlich kann der Händler sie nicht wieder verkaufen. Gleiches gilt für Produkte, bei denen Hygiene besonders wichtig ist. Dazu zählen frische Lebensmittel, aber auch Unterwäsche, eine Badehose oder ein Badeanzug aus einem Onlinekauf.

Ähnlich verhält es sich mit digitaler Ware: So ist es beispielsweise schwierig, den Kauf eines E-Books rückgängig zu machen. Denn ist es einmal heruntergeladen, hat der Käufer es auf dem Computer. Darum schließen die Verkäufer in solchen Fällen das Widerrufsrecht oft aus. Gleiches gilt für Streaming-Dienstleistungen. Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt ebenfalls nicht, wenn Sie etwas von einer Privatperson gekauft haben – beispielsweise über E-Bay.

Widerrufen Sie die Mitgliedschaft bei einer Online-Datingplattform, kann es sein, dass Sie zumindest für die Zeit bezahlen müssen, in der Sie Mitglied waren. Dazu hat der Bundesgerichtshof erst neulich geurteilt: Eine Frau hatte eine Premium-Mitgliedschaft bei einer Partnervermittlung abgeschlossen. Der Preis für zwölf Monate: 265,68 Euro. Die Frau widerrief, daraufhin verlangte die Plattform einen Wertersatz in Höhe von 199,26 Euro. Der BGH entschied: Ja, der Plattform stehe ein Wertersatz zu – allerdings nur anteilig für die Zeit der Mitgliedschaft. Bei zwei Tagen macht das 1,46 Euro statt fast 200 Euro. Der BGH folgte mit seinem Urteil (Az. III ZR 125/19) der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Was, wenn die Ware defekt ist?
Ein ganz anderer Fall liegt vor, wenn gelieferte Ware nicht in Ordnung ist. Ein Beispiel: Die Flasche Wein war nicht dicht, der Karton ist nass geworden. Oder: Das neue Smartphone funktioniert nicht. Dann sollten Sie so schnell wie möglich das Problem anzeigen. In der Regel sollte es kaum Schwierigkeiten geben, wenn das Produkt beschädigt bei Ihnen ankommt. Sie können ein Foto des Schadens an den Versender schicken. Üblicherweise müssen Sie dann das Produkt zurückschicken und bekommen einen mangelfreien Ersatz zugeschickt. Je später Sie reklamieren, desto schwieriger kann es aber werden, das Produkt umzutauschen oder das Geld zurückzubekommen.

Ein Beispiel: In Ihrer Gemüsekiste ist ein verschimmelter Salat. Reklamieren Sie das gleich, werden Sie wahrscheinlich eine Gutschrift bekommen. Reklamieren Sie erst nach zwei Tagen, wird der Verkäufer die Reklamation vermutlich nicht akzeptieren. Funktioniert aber die neue Nachttischlampe nach zwei Monaten nicht mehr, haben Sie einen Gewährleistungsanspruch. Es kann sein, dass der Verkäufer dann nachbessert, also die Lampe repariert und sie Ihnen erneut schickt. Andere Händler senden dagegen gleich ein neues Produkt oder überweisen unter Umständen auch direkt das Geld zurück. Nach sechs Monaten wird es aber für Sie als Kunden schwieriger: Dann müssen Sie nachweisen, dass das Produkt schon beim Verkauf einen Mangel hatte.

Die Verbraucherzentrale hat zu diesem Thema ausführliche Informationen ins Netz gestellt. Und mit dem Umtausch-Check der Verbraucherzentrale können Sie online Ihre Rechte prüfen, wenn Waren defekt sind oder nicht gefallen. Käufer, die in der EU bestellen, finden auf dieser Plattform nützlich Tipps: mit-erfolg-reklamieren.de.

Das onlinemagazin der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

Wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem onlinemagazin.

Sie erhalten hier aktuelle Informationen rund um Ihre Sparkasse. Vor allem berichten wir über unsere (Spenden-)Aktivitäten in der Region und informieren über die neusten Veranstaltungen vor Ort. Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Social

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf:

Facebook-Iconicon instagram

 

Links

> Sparkassenmuseum

Kontakt

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
Dudenstraße 15
36251 Bad Hersfeld

Servicetelefon: 080 06621 85-0
E-Mail: info@spk-hef.de

© 2022 – Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten.