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Ärger beim Testament vermeiden

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Was sich viele Menschen zu Lebzeiten nicht vorstellen können, ist in der Praxis leider traurige Realität: der Streit ums Erbe.

Vermeiden lässt sich das, wenn der potenzielle Erblasser ein rechtssicheres Testament verfasst hat, das im Todesfall auch zweifelsfrei gefunden wird. Denn die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer das, was wirklich gewünscht ist.

Nur zwei von fünf Deutschen machen ein Testament. Und auch von diesen verfasst die Hälfte dieses Dokument erst nach dem 60. Geburtstag. Gerade wenn man Einfluss darauf nehmen will, wer was nach dem Tode erhalten soll, lohnt es sich ein Testament aufzusetzen. Allerdings: Die gesetzliche Erbfolge lässt sich auch mit einem Testament nicht ausschließen. Nahe Angehörige wie eigene Kinder haben zumindest auf den Pflichtteil immer Anspruch.

Nicht selten kommt es aber vor, dass ein Testament aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt wird. So achten viele nicht darauf, dass ein Testament vollständig eigenhändig geschrieben und unterzeichnet werden muss – wenn man diese Aufgabe nicht einem Notar überträgt. Wird es dagegen in den Computer oder auf einer Schreibmaschine getippt, ist es ungültig, auch wenn es am Ende per Hand signiert wird. Hat ein Testament mehrere Seiten, muss jedes neue Blatt einzeln nummeriert, mit dem aktuellen Datum versehen und mit dem vollen Namen unterschrieben werden.

Testament regelmäßig überprüfen
Wichtig bei der Nachlassplanung ist es zudem, sein Testament in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Aber Vorsicht: Wer es neu schreibt, sollte die vorherige Version vernichten, auch wenn immer nur die letzte Fassung Gültigkeit hat. Nachträgliche Ergänzungen müssen mit dem aktuellen Datum versehen werden. Auch hier ist eine Signatur Pflicht.

Zudem sollte man darauf achten, dass der Letzte Wille im Todesfall zuverlässig gefunden wird. Ideal ist dafür das Zentrale Testamentsregister. Wer sein eigenhändig erstelltes Testament dort registrieren lassen möchte, kann das beim lokalen Amtsgericht beantragen. Das kostet einmalig 75 Euro. Hinzu kommt die Registrierungsgebühr beim Zentralen Testamentsregister von maximal 18 Euro.

Der Notar kümmert sich um alles
Eine Alternative ist der Gang zum Notar. Beurkundet er das Testament, spricht man von einem öffentlichen oder notariellen Testament. Für Minderjährige ist dieser Weg vorgeschrieben. Volljährige hingegen können frei entscheiden, ob sie die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Der Notar gibt den Letzen Willen automatisch beim Amtsgericht in Verwahrung und trägt es ins Zentrale Testamentsregister ein. Das kostet natürlich. Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und abhängig vom Gesamtvermögen des Testierenden.

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