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Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler

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Die Sommerferien stehen vor der Tür. Zeit für viele Schülerinnen und Schüler, ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern.

Egal ob Zeitungen austragen oder Regale im Supermarkt einräumen, die Auswahl an Jobs ist vielseitig. Trotzdem sind einige Dinge zu beachten. Wir haben Ihnen die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zusammengefasst.

  • Ab wann darf ich einen Ferienjob annehmen?
    Bereits im Alter von 13 Jahren dürfen Kinder ihr erstes Geld verdienen. Allerdings sind vorerst nur leichte Arbeiten erlaubt. Hierzu zählen unter anderem Babysitten oder Zeitungen austragen. Die maximale Arbeitszeit beträgt zwei Stunden pro Tag (zwischen 8 und 18 Uhr) an fünf Tagen in der Woche. Mit 15 dürfen Schülerinnen und Schüler, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, reguläre Ferienjobs annehmen. Die Arbeiten unterliegen dann dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
  • Welche Regeln gelten für 15- bis 17-Jährige?
    In diesem Alter dürfen Jugendliche bereits vier Wochen pro Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei Jugendliche nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Die Pausen werden hierbei nicht eingerechnet. Auch der Zeitraum ändert sich. 15- bis 17-Jährige dürfen nun von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends arbeiten. Mit Ausnahme von Jobs in Krankenhäusern, der Gastronomie und der Landwirtschaft sind Ferienjobs an den Wochenenden sowie Feiertagen verboten.
  • Wie viel Pause darf ich machen?
    Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen betragen 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von vier bis sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Tätigkeit die länger als sechs Stunden dauert. Achtung: Nach viereinhalb Stunden muss den Jugendlichen eine Pause erlaubt werden.
  • Gibt es Ferienjobs, die ich als Jugendlicher nicht annehmen darf?
    Zum Schutz der Jugendlichen verbietet das JArbSchG in den §§ 22ff. unter anderem Arbeiten an gefährlichen Maschinen (z.B. Säge- oder Hobelmaschinen), Akkordarbeit, Arbeiten unter gesundheitsschädlichen Einwirkungen (Lärm, Erschütterung, giftige Stoffe  u.a.) oder Tätigkeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind. Im Zweifel hilft ein Blick ins Gesetz.
  • Muss ich als Jugendlicher Steuern auf mein verdientes Geld bezahlen?
    Ja, aber erst dann, wenn der Verdienst den geltenden Grundfreibetrag übersteigt. Dieser beträgt momentan (Juni 2017) 8.820 Euro. Verdient ein Jugendlicher mehr Geld, muss er eine Steuer-Identifikationsnummer beantragen und Steuern abführen. Hinweis: Auf das Elterngeld hat der Verdienst des Kindes keinen Einfluss.
  • Bin ich während meines Ferienjobs versichert?
    Ja, über den Arbeitgeber sind auch Jugendliche versichert, die in einem Ferienjob arbeiten. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für den Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle bzw. nach Hause.

 
Quelle: Oerag Rechtsschutz

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