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E-Scooter und Versi­che­rung: Das ist wichtig

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Gerade im Sommer sind wieder viele E-Scooter unterwegs.

Äußerlich ähneln sie den Rollern, die viele aus ihrer Kindheit kennen. Dank des eingebauten Elektromotors können sie allerdings bis zu 20 Kilometerstunden schnell sein. Ganz schön flott, freuen sich die einen, ganz schön gefährlich, sagen andere. Da stellt sich die Frage nach der Versicherung.

Wer E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von über 6 Kilometer pro Stunde auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bewegen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Gefährt abschließen. Denn aufgrund des Elektromotors gelten die Flitzer als Kleinstkraftfahrzeug. Den Nachweis liefert ein Versicherungskennzeichen in Form einer selbstklebenden Versicherungsplakette. Wer ohne diese unterwegs ist, macht sich strafbar. Kommt es zu einem Unfall, drohen dem Unfallverursacher außerdem Schadenersatzforderungen, die er aus eigener Tasche bezahlen muss.

Wie komme ich an ein Kennzeichen?
Eine Police für Ihren E-Scooter können Sie grundsätzlich auch über die öffentlichen Versicherer Ihrer Sparkasse abschließen. Von der Versicherung erhalten Sie dann die Plakette. Manche Händler verkaufen auch Fahrzeuge, die bereits eine Versicherungsplakette haben.

Dürfen auch Jugendliche E-Scooter fahren?
Wer einen Elektrotretroller fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Für den Abschluss einer Versicherung ist bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern erforderlich.

Muss ich beim Fahren eines E-Scooters einen Helm tragen?
Nein, das Tragen eines Helms ist nicht vorgeschrieben, aus Gründen des Eigenschutzes aber empfehlenswert.

Darf ich Alkohol trinken, wenn ich mit einem E-Scooter unterwegs bin?

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Automobil. Wer sich betrunken auf den Weg macht, muss Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein zeitliches Fahrverbot fürchten, das dann auch für das Fahren eines Pkw gilt.

Ist mein E-Scooter auch im Ausland versichert?
Wer seinen Elektrotretroller innerhalb der EU mit in den Urlaub nehmen möchte, kann sich von seiner Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung besorgen, auch „grüne Versicherungskarte“ genannt. Das befreit nicht davon, sich vor Reiseantritt über die Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr des Urlaubslands zu erkundigen.

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