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Was die Hausordnung regeln darf

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Regeln erleichtern das Zusammenleben. Dies ist auch beim Wohnen wichtig, schließlich sollen sich alle wohlfühlen.

Was darf eigentlich in einer Hausordnung stehen?

In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es eine Hausordnung. Sie regelt das Zusammenleben, kann aber sehr unterschiedlich ausfallen. Einige Beispiele:

  • Ruhezeiten: So kann beispielsweise das Musizieren während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr untersagt werden
  • Kehrwoche: Die Hausordnung kann festlegen, in welchem Zyklus die Mieter das Treppenhaus reinigen sollen
  • Winterdienst: Ob Bewohner den Gehweg von Eis und Schnee befreien sollen
  • Gemeinschaftsräume: Auch die Nutzung und Gestaltung von Waschküchen, Trockenräumen und Treppenhäusern regelt eine Hausordnung
  • Fahrräder: Wo Sie Fahrräder und Kinderwagen abstellen können
  • Sicherheit: Was Sie zur Sicherheit im Haus beitragen müssen, etwa was das Abschließen von Gemeinschaftsräumen oder Fenstern betrifft.

Die Hausordnung darf allerdings nicht die Persönlichkeitsrechte der Mieter einschränken. Der Vermieter kann nicht untersagen, dass sie nach 22 Uhr Besuch empfangen dürfen. Auch Kinderlärm kann er nicht verbieten. Was möglich ist, können Sie im Idealentwurf einer Hausordnung lesen, die der Deutsche Mieterbund geschrieben hat.

Häufig ist die Hausordnung eine Anlage des Mietvertrags. Ist dies nicht der Fall, hängt sie also beispielsweise nur im Hausflur aus, dann kann der Vermieter sie einseitig ändern. Er darf den Mietern aber keine neuen Pflichten auferlegen oder sie in ihren Rechten einschränken.

Und wenn ein Mieter gegen eine Regel verstößt? Dann kann der Vermieter ihn abmahnen und ihm bei schweren Verstößen sogar kündigen.

Übrigens: Die Regeln gelten nicht nur für die Bewohner des Hauses, sondern auch für deren Besucher.

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