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Was tun, wenn der Handwerker pfuscht?

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Die neue Tapete kommt von der Wand, das eingesetzte Fenster ist nicht dicht?

Oder anders gesagt: Der Handwerker hat seine Arbeit nicht ordentlich erledigt – oder möglicherweise eine überteuerte Rechnung geschickt? Dann lesen Sie hier, was Ihnen weiterhilft.

Die Vorstellung ist für viele ein Albtraum: Der Tapezierer ist weg und man stellt fest, dass die neue Tapete Blasen wirft. Oder: Der frisch verlegte Fliesenspiegel in der Küche läuft schräg. Oder: Das neue Parkett beginnt sich zu wölben. Solche Dinge geschehen. Denn auch wenn Handwerker in ihrem Fachbereich Experten sind, kann doch jedem mal ein Fehler unterlaufen. Wichtig ist, dass Sie als Kunde dann richtig reagieren.

Bevor der Handwerker Ihr Heim verlässt, kommt es nämlich zur Abnahme. Dabei begutachten Sie sein Werk und teilen ihm mit, ob Sie zufrieden sind oder nicht. Sind Sie mit der Arbeit des Handwerkers einverstanden, gilt das Werk als abgenommen. Dann darf der Handwerker seine Rechnung schicken. Anders ist die Situation, wenn Sie nicht zufrieden sind. Darum ist es wichtig, dass Sie sich für die Abnahme Zeit lassen und sich genau ansehen, was der Handwerker gemacht hat.

Wenn Sie nicht zufrieden sind
Hat der Handwerker seine Arbeit nicht gut gemacht, muss er nachbessern. Dabei unterscheidet man, ob das Werk nicht den vertraglichen Wünschen entspricht oder ob es nur um Kleinigkeiten geht. Wenn die Arbeit des Handwerkers nicht dem entspricht, was vereinbart wurde, können Sie diesen Mangel in den kommenden drei Jahren rügen. Handelt es sich um einen Bau oder eine Renovierung, haben Sie sogar fünf Jahre Zeit, um einen Mangel anzuzeigen. Geht es dagegen nur um eine Kleinigkeit, bessert der Handwerker im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nach. Diese beträgt zwei Jahre. Kommt also die Tapete nach einer Woche von der Wand oder wölbt sich das Parkett nach wenigen Tagen, sollten Sie den Handwerker nochmals anrufen. Reagiert er auf Ihre Kontaktaufnahme nicht, schicken Sie ein Einschreiben und setzen Sie ihm eine Frist.

Muss der Handwerker nachbessern, kann er entweder reparieren oder die Sache nochmals ganz neu angehen – das liegt in seinem Ermessen. In der Regel kann der Handwerker bis zu zweimal nachbessern. Zeichnet sich ab, dass der Mangel nicht behoben werden wird, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Der Rücktritt sollte jedoch immer gut überlegt sein, denn je nach Gewerk ist das gar nicht so einfach. Davon abgesehen haben Sie dadurch noch keinen anderen Handwerker, der die Arbeit besser ausführt.

Wenn die Rechnung zu hoch ist
Hat der Handwerker ordentlich gearbeitet, stellt aber eine Rechnung, die höher ist als abgesprochen, können Sie sich ebenfalls wehren. So darf beispielsweise Mehrarbeit nicht einfach in die Rechnung einfließen. Kommt es bei dem Auftrag tatsächlich zu unvorhersehbarer Mehrarbeit, muss der Handwerker Sie sofort darauf aufmerksam machen.

Ist eine Rechnung aus Ihrer Sicht falsch, müssen Sie nicht bezahlen. Legen Sie dann Widerspruch ein. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen – bis dahin soll der Handwerker eine richtige Rechnung vorlegen.

Wo Sie Hilfe bekommen
Wenn es Probleme mit dem Handwerker gibt, können Sie bei der örtlichen Handwerkskammer nach einer Schlichtungsstelle fragen.

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