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Eine Grundbuch­einsicht ist für Käufer wichtig!

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Wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück kaufen wollen, sollten Sie vorher das Grundbuch einsehen.

Denn dort können Rechte Dritter eingetragen sein, die Sie in der Nutzung beeinträchtigen oder den Wert der Immobilie mindern.


Welche Rechte können das sein?

Ein klassischer Fall sind sogenannte Grund­dienstbarkeiten. Dann hat der Eigentümer eines anderen Grundstücks Rechte, die das eigene Grundstück betreffen, zum Beispiel ein Wege- oder ein Leitungsrecht (nähere Details haben wir für Sie in einem anderen Blogbeitrag zusammengestellt). Dann muss der Eigentümer dem Nachbarn die Durchfahrt genehmigen oder es dulden, wenn unter seinem Grundstück Leitungen verlegt werden.

Ein weiteres umfassendes Nutzungsrecht ist der Nießbrauch: Dazu zählt beispielsweise das lebenslange Recht einer (fremden) Person, das Haus bewohnen oder es vermieten zu dürfen. So etwas entsteht oft in Zusammenhang mit dem Tod eines Eigentümers, der seinem hinterbliebenen Partner das angestammte Zuhause sichern möchte. Dem eigentlichen Eigentümer bleibt dann nur noch das Verfügungsrecht. Das heißt, er darf das Haus – mit diesen Einschränkungen – verkaufen.

So gehen Sie am besten vor
Für die Grundstücke im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bad Hersfeld zuständig. Falls Sie sich für ein Grundstück außerhalb des Landkreises interessieren, informieren Sie sich über die Internetseite www.grundbuch-portal.de, welches Grundbuchamt für Ihr Anliegen zuständig ist. Sie müssen allerdings ein berechtigtes Interesse nachweisen, bevor Sie Einblick erhalten. Das belegen Sie zum Beispiel mit dem Entwurf eines Kaufvertrags. Alternativ reicht eine Vollmacht des Eigentümers aus. Die Einsicht in das Grundbuch ist kostenlos. Für Auszüge oder beglaubigte Auszüge verlangt die Behörde Geld. Sie brauchen ein solches Dokument, wenn Sie einen Immobilienkredit beantragen möchten.

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