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So vermeiden Sie Währungsrisiken im Auslandsgeschäft

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Geschäfte in fremder Währung unterliegen Risiken.

Wer sie absichert, kann Verluste verhindern und am Ende sogar als Gewinner vom Platz gehen.

Der Euro dominiert den deutschen Außenhandel. 37 Prozent der deutschen Ausfuhren und Einfuhren wurden 2017 mit Staaten der Eurozone abgewickelt – und auch der größte Teil des Außenhandels mit den übrigen Ländern der Welt läuft in Euro. Das schafft Unternehmen Sicherheit, gerade in unruhigen Zeiten mit Handelskriegen und politischer Instabilität. Denn Fremdwährungsrisiken können den Geschäftserfolg schmälern.

Nach dem Euro ist der Dollar mit Abstand die wichtigste Währung für auslandsaktive deutsche Firmen. Dennoch sind auch Rechnungen in anderen Währungen üblich. Bei Exporten in Geschäften mit Firmen außerhalb der EU waren dies 2017 rund 13 Prozent; bei den Importen wurden 7 Prozent in anderen Währungen abgewickelt. Es lohnt sich daher, die Risiken in den jeweiligen Ländern zu identifizieren. So kann es passieren, dass Zahlungen sich verzögern oder ausfallen, Wechselkurse sich ungünstig verändern oder Währungen plötzlich nicht konvertierbar sind. Die Gefahr in allen Fällen: Der Eurogegenwert fällt geringer als erwartet aus, wodurch Verluste entstehen.

Diese Problemfälle lassen sich reduzieren – durch Instrumente zur Kurssicherung, die sich mithilfe der Sparkasse nutzen lassen. Die drei wichtigsten im Überblick.

  • Währungskredit. Ihn kann ein deutscher Exporteur zum Beispiel aufnehmen, wenn er Geschäfte in US-Dollar fakturiert. Der Kreditbetrag entspricht dabei der Verkaufssumme. Die Devisen werden in Euro getauscht. Erhält der Unternehmer das Geld aus dem Verkauf, zahlt er den Kredit zurück. Die Zinskosten sollten möglichst in den Verkaufspreis einkalkuliert werden.
  • Devisentermingeschäft. Bei dieser Absicherungsart wird ein fester Kalkulationskurs über eine bestimmte Laufzeit gesichert. Der Vorteil dieser Variante ist, dass beim Abschluss keine Kosten anfallen. Der Nachteil besteht jedoch in der Tatsache, dass der Unternehmer keine Chance mehr hat, von einer vorteilhaften Kursschwankung zu profitieren. Wichtig: Termingeschäfte sind verbindlich. Gerät der ausländische Geschäftspartner in Zahlungsschwierigkeiten, muss der Unternehmer trotzdem bei Fälligkeit des Termingeschäfts die vereinbarte Devisenmenge zum festgelegten Preis verkaufen.
  • Devisenoptionen. Anders als Devisentermingeschäfte sind Optionen dynamisch und können gesteuert werden. Man erkauft sich in der Regel mit Geld oder Prämien Zeit, um dann am Ende der Laufzeit die Option zu haben, zu einem vorher festgelegten Kurs die Währung zu tauschen. Man bestimmt somit eine feste Laufzeit und einen Basispreis. Das erhöht die Chancen, geht allerdings auch mit Mehrkosten zum Startzeitpunkt einher.

Der Einzelfall entscheidet
Ob ein Unternehmer jede Fremdwährungsposition und in voller Höhe absichern sollte, ist eine individuelle Entscheidung. Manchmal lohnt es sich schon bei kleinen Aufträgen, über eine Absicherung nachzudenken – etwa wenn der Wechselkurs stark schwankt. Daneben spielt auch die individuelle Risikoneigung eine wichtige Rolle.

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