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Teuer oder zeitaufwendig: Grabpflege muss gemacht werden

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Eigentlich ist ein Todesfall emotional schon schlimm genug.

Hinzu kommen jedoch viel Bürokratie, eventuell ein Erbschaftsstreit und möglicherweise Auseinandersetzungen mit dem Friedhof wegen der Grabgestaltung.

Mit dem Tod eines Angehörigen geht jede Menge Bürokratie einher. Angefangen bei Versicherungen, die gekündigt werden müssen, über einen Hausstand, der aufgelöst werden muss, bis hin zur letzten Ruhestätte. Denn jeder Friedhof hat seine eigene Friedhofsordnung. Manche Regelungen sind nicht immer nachzuvollziehen: So sind manchmal polierte Steine nicht erwünscht oder der Grabstein darf nur eine bestimmte Höhe haben, die wiederum in Relation zu Länge und Breite des Grabs gesetzt wird. Manchmal sind auch Kosenamen auf den Steinen verboten oder Umrandungen der Grabstelle.

Stehen in einem größeren Ort mehrere Friedhöfe zur Auswahl, sollte man zum einen auf die Friedhofsordnung achten, zum anderen auf die Entfernung zur eigenen Wohnung. Denn je älter man selbst wird, umso beschwerlicher wird es, zu einem weit entfernten Friedhof zu gelangen.

Tipp: Wer mehrere Hundert Kilometer entfernt wohnt, sollte für seine Verstorbenen eine Bestattungsform wählen, die eine minimale Grabpflege mit sich bringt. Das kann die Bestattung in einem Friedwald sein, eine anonyme Bestattung oder eine Stätte in einem von Friedhofsgärtnern gepflegten Grabfeld.

Wer ist für das Grab verantwortlich?
Wer sich für ein Grab entscheidet, das bepflanzt werden soll, ist dafür auch verantwortlich. Das heißt: Sie müssen Unkraut zupfen, ab und zu neue Blumen pflanzen und regelmäßig gießen. Falls ein Grab verwahrlost, kann die Friedhofsverwaltung einen Gärtner beauftragen. Die Rechnung bekommen dann Sie.

Friedhofsverwaltungen schließen in der Regel mit einem Hinterbliebenen einen Nutzungsvertrag ab. Stirbt also die Mutter, können zwar der Vater und die Kinder Erben sein, aber nur einer der Hinterbliebenen steht im Vertrag und bekommt die Rechnungen.

Gärtnerei beauftragen
Wer keine Zeit für Grabpflege hat, zu gebrechlich ist oder zu weit weg wohnt, kann eine Gärtnerei beauftragen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Jahresvertrag: Bei Abschluss legt man fest, wie oft das Grab neu bepflanzt werden oder ob es speziellen Schmuck an Festtagen geben soll. Die Gebühr zahlt man jährlich oder halbjährlich. Pro Monat muss man mit etwa 10 bis 15 Euro rechnen. Der Vertrag erneuert sich immer wieder, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.
  • Die Dauergrabpflege: Man zahlt im Voraus die gesamte Summe für die verbleibende Liegezeit an eine Treuhandgesellschaft. Sie bezahlt den Friedhofsgärtner und kontrolliert, ob dieser seine Aufgabe erfüllt. Bei einer Ruhezeit von 20 Jahren kommt man auf eine mittlere bis hohe vierstellige Summe. Hinzu kommt eine Abschlussgebühr. Preissteigerungen beim Gärtnerlohn oder den Pflanzenpreisen versuchen die Treuhandgesellschaften über die Erträge aus der Geldanlage auszugleichen. Geht das nicht, dürfen sie in der Regel den Service kürzen – also weniger machen oder günstigere Pflanzen auswählen.

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