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Früher in Rente

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Sie möchten vorzeitig in Rente gehen?

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Immer mehr Deutsche möchten vorzeitig in Rente gehen. Im Jahr 2018 erkundigten sich über 100.000 Bürgerinnen und Bürger bei der Deutschen Rentenversicherung danach, wie sie ohne Abschläge verfrüht den Ruhestand antreten können.

Gründe für den Wunsch nach Vorruhestand gibt es viele: Die meisten Deutschen freuen sich ganz einfach auf das Dasein als Rentner. Sie gehen davon aus, dass sich ihr Leben in dieser neuen Phase positiv entwickeln wird. Mehr Zeit für die Familie, für Freunde, für Hobbys und fürs Reisen. Endlich ausreichend Ruhe und Entspannung.

Die Regelaltersrente
Mit welchem Alter wir regulär in Rente gehen können und unsere volle Altersrente erhalten, wurde von der Bundesregierung festgelegt. Da die sogenannte Regelaltersgrenze jedoch davon abhängt, in welchem Jahr man geboren wurde, unterscheidet sich diese von Person zu Person. Wurden Sie beispielsweise 1954 geboren, erhalten Sie Ihre Regelaltersrente mit 65 Jahren und acht Monaten. Mit jedem Jahr, dass Sie später geboren wurden, erhöht sich die Regelaltersgrenze um einen oder sogar zwei Monate. Diese Regelung endet (vorerst) mit dem Geburtsjahr 1964: Diejenigen, die in diesem Jahr oder später geboren wurden, können momentan mit 67 regulär in Rente gehen.

Möglichkeiten für langjährig Versicherte
Menschen mit besonders langer Erwerbsbiografie können vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Je nachdem, wie lange sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist das mit oder ohne Abschläge möglich. Als langjährig versichert gelten diejenigen, die mindestens 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie können mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber mit Abschlägen bei ihren Rentenzahlungen rechnen. Pro Monat, den sie vor ihrer Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, werden 0,3 Prozent der Rentenzahlungen einbehalten.

Jemand, der 1954 geboren wurden, kann regulär mit 65 und acht Monaten in Rente gehen. Geht er bereits mit 65, entgehen ihm monatlich 2,4 Prozent seiner Rente. Die Kürzung gilt über die gesamte Bezugsdauer der Rente.

Möglichkeiten besonders langjährig Versicherte
Wer mehr als 45 Jahre Versicherungszeit vorweist, kann, rund zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne Abschläge. Für unsere Beispielperson, die 1954 geboren wurde, bedeutet das: Sie kann mit 63 Jahren und vier Monaten den Vorruhestand ohne finanzielle Einbußen antreten.

Nachteile des Vorruhestands
Wir haben es bereits erläutert: Gehen Sie langjährig versichert früher in Rente, müssen Sie mit Kürzungen Ihrer Rentenzahlungen rechnen. Doch das ist nicht der einzige Nachteil eines Vorruhestands. Für sowohl langjährig als auch besonders langjährige Versicherte gilt: Je früher Sie in den Ruhestand gehen, desto weniger zahlen Sie in die Rentenkasse ein. Hört zum Beispiel jemand mit einem durchschnittlichen Verdienst zwei Jahre eher auf zu arbeiten, sammelt er auch zwei Entgeltpunkte weniger als möglich. Dementsprechend geringer fallen seine Rentenzahlungen aus.

Egal, ob Vorruhestand mit oder ohne Abzüge: Wenn Sie sich für eine der Möglichkeiten interessieren, sollten Sie frühzeitig berechnen, ob Sie diese Entgeltpunkte brauchen. Oder aber, wie Sie diese durch private Altersvorsorge ausgleichen können.

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