Unser Finanzlexikon – dieses Mal: G wie ...
In unserem Finanzlexikon finden Sie Begriffe rund um das Thema Geld kurz und verständlich erklärt.
Von Abgeltungsteuer bis Zinseszinseffekt.
Dieses Mal: O wie ...
- ... Oder-Konto: Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto mit zwei oder mehr Kontoinhabern.
Mehr zum Oder-Konto: Mit einem gemeinsamen Konto können (Ehe-) Paare oder WG-Freunde ihre Haushaltskasse einfacher verwalten. Eine Variante des Gemeinschaftskontos ist das Oder-Konto. Die Kontoinhaber können hier ohne Einverständnis des anderen auf das Konto zugreifen. Sie bekommen jeweils eine girocard (Debitkarte) und auf Wunsch Zugang zum Online-Banking. Die Partner können sich eigenständig Bargeld auszahlen lassen, Überweisungen vornehmen und Einzugsermächtigungen erteilen. Nur einer Kreditaufnahme müssen alle Kontoinhaber zustimmen. Eine zweite Variante des Gemeinschaftskontos nennt sich Und-Konto. Hier müssen im Unterschied zum Oder-Konto alle Kontoinhaber einverstanden sein, wenn einer darauf zugreifen will. Erbgemeinschaften beispielsweise können so verhindern, dass eine Person ohne das Wissen der anderen Geld abhebt.
- ... Online-Kredt: Online-Kredite werden über das Internet beantragt, abgeschlossen und direkt auf das Girokonto des Kreditnehmers überwiesen.
- ... Optionsanleihe: Eine Optionsanleihe ist ein Wertpapier mit dem Zusatzrecht, eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem festgesetzten Preis zu kaufen.