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Unser Finanzlexikon – dieses Mal: G wie ...

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In unserem Finanzlexikon finden Sie Begriffe rund um das Thema Geld kurz und verständlich erklärt.

Von Abgeltungsteuer bis Zinseszinseffekt.

Dieses Mal: G wie ...

  • ... Geldmarktkonto: Auf einem Geldmarktkonto kann Geld flexibel zu variablen Zinsen geparkt werden.

Mehr zum Geldmarktkonto: Auf einem kostenlosen Geldmarktkonto kann kurzzeitig nicht benötigtes Kapital angelegt werden. Es wird meist ergänzend zu einem Girokonto geführt, denn es dient nur der Geldanlage. Überweisungen oder die Teilnahme am Zahlungsverkehr sind nicht möglich, der Kunde bekommt für dieses Konto keine Scheckkarte. Die Ein- und Auszahlungen laufen über ein Referenzkonto (in der Regel das Girokonto). Das Geldmarktkonto ist täglich kündbar, es existieren keine festen Laufzeiten. Zuzahlungen sind zu jeder Zeit möglich. Der Zinssatz ist variabel. Die Zinsen können täglich der jeweiligen Marktsituation angepasst werden. 

  • ... Garantiezins: Der Garantiezins ist die garantierte Mindestverzinsung, die klassische Lebens- und Rentenversicherungen bieten.

Mehr zum Garantiezins: Der Garantiezins ist für die gesamte Versicherungsbranche einheitlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Der Garantiezins wird bei Abschluss des Vertrags festgesetzt und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Er ist am 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent gesenkt worden. Der Garantiezins der Lebensversicherung gilt nur für den Sparanteil. Das ist der um die Verwaltungs- und Betriebskosten und um die Rücklagen für den Todesfallschutz gekürzte Teil der eingezahlten Beiträge.Zusätzlich zum Garantiezins darf der Versicherte mit einer Überschussbeteiligung aus den laufenden Gewinnen rechnen. Zins und Überschussbeteiligung ergeben die Rendite einer Geldanlage in einer Kapitallebensversicherung. Die anhaltende Niedrigzinsphase setzt die klassischen Lebensversicherungen unter Druck. Zunehmend werden Versicherungsprodukte angeboten, die keinen Garantiezins mehr beinhalten. 

  • ... Günstigerprüfung: Die Günstigerprüfung durch das Finanzamt stellt fest, welche von zwei Optionen für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Mehr zur Günstigerprüfung: Die Günstigerprüfung fällt meist mit den Begriffen Riester-Rente oder Kindergeld. Dabei kann der Steuerpflichtige entweder Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen oder der Staat fördert ihn durch eine Zulage. Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch, welche Option für die betreffende Person günstiger ist. So untersucht die Günstigerprüfung zum Beispiel, ob es für den Steuerpflichtigen günstiger ist, Kindergeld zu bekommen oder den Kinderfreibetrag zu nutzen. In den meisten Fällen ist die Zulage für den Steuerpflichtigen günstiger als die Steuerermäßigung. In einigen Fällen kann aber auch Letztere vorteilhafter sein. Auch der Steuerpflichtigen kann eine Günstigerprüfungen beantragen. Zum Beispiel, um feststellen zu lassen, ob die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen zu einem günstigeren Ergebnis als der Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer führt ( § 32d Abs. 6 EStG).

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