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Flexirente: fast ganz nach Wunsch in den Ruhestand

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Bis 65 Jahre arbeiten ist nicht jedermanns Sache: Manche Bundesbürger wollen früher, andere später in Rente gehen.

Seit 2017 sind die Rentenregeln nicht mehr so starr wie früher. Flexirente heißt das Zauberwort.

Wer trotz Rente noch arbeiten möchte oder muss, hat seit dem 1. Juli 2017 einen Vorteil: Bis zu 6.300 Euro können Rentner im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das war bisher zwar auch schon so – allerdings durfte die Summe früher in der Regel nicht höher als 450 Euro im Monat sein. Jetzt können die 6.300 Euro beispielsweise auch in wenigen Monaten bei einer Projektarbeit verdient werden. Was darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird also entsprechend gekürzt.

Später in Rente
Auch wer länger arbeitet, ohne Rente zu beziehen, hat Vorteile. Schließlich erhöht sich die Rente erstens durch die fortlaufenden Beitragszahlungen und zweitens steigt der Zuschlag pro Monat um 0,5 Prozent. Wer also erst ein Jahr später in Rente geht als vorgeschlagen, hat allein durch den Zuschlag ein Plus von 6 Prozent.

Lieber früher in Rente
Wer nicht warten will, bis er 65 Jahre und sechs Monate alt ist und ausreichend Versicherungsjahre gesammelt hat, kann sich schon früher aus dem Arbeitsleben verabschieden. Dann liegt der Abschlag auf die Rente bei 0,3 Prozent pro Monat, den man früher aus dem Berufsalltag aussteigt. Wem die Abschläge zu hoch sind, der kann ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen auf sein Rentenkonto machen. Vor Juli 2017 ging dies erst ab dem 55. Lebensjahr. Das heißt, der künftige Frührentner hat jetzt mehr Zeit, die fehlende Summe einzuzahlen.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt im Internet auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de unter „Services“, „häufige Fragen“, „Flexirente“ unter anderem Beispiele dafür, wie hoch die Sonderzahlungen sein müssen. Allerdings sollte sich jeder, der sich für dieses Thema interessiert, individuell bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

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