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Nach einem Unfall: Welche Versicherung zahlt?

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Egal, ob man mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit einem E-Scooter unterwegs ist: In einen Unfall wird man schnell verwickelt.

Doch welche Versicherung ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner?

Im ersten Halbjahr 2022 hat die Polizei laut Destatis allein über eine Million Verkehrsunfälle aufgenommen. Rund 164.000 Personen wurden dabei verletzt, 1.238 sogar getötet. In vielen Fällen kommen Versicherungen für den mit dem Unfall entstandenen finanziellen Schaden auf. Welche Versicherung Sie nach einem Unfall einschalten sollten, hängt von der individuellen Situation ab. Eine Rolle spielt dabei,

  • ob man selbst der Verursacher war,
  • was beschädigt wurde,
  • ob jemand verletzt ist und
  • welche Versicherungen man abgeschlossen hat.

Wenn man sich verletzt hat
Die Behandlungskosten nach einem Unfall, die bei einem Arzt oder im Krankenhaus entstehen, zahlt die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Muss der Patient nach Ende der Behandlung in eine Reha, ist oft die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.

Was, wenn man längerfristig im Beruf ausfällt?
Ist die Verletzung so schlimm, dass man längere Zeit bei der Arbeit ausfällt, muss der Arbeitgeber für sechs Wochen den Lohn weiterbezahlen. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Das entspricht jedoch nicht mehr der vollen Höhe des Lohns. Um diesen Verdienstausfall auszugleichen, kann man eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie zahlt jedoch nur, wenn man sie bereits vor dem Unfall abgeschlossen hatte.

Wenn eine dauerhafte Behinderung bleibt
Bleibt nach dem Unfall eine Beeinträchtigung zurück, übernimmt eine private Unfallversicherung zumindest teilweise die Kosten, die damit in Zusammenhang stehen. Dazu kann der Umbau der Wohnung gehören. Allerdings muss man dafür eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben. Wer keine hat, zahlt im schlimmsten Fall selbst.

Sollte man nach einem Unfall nicht mehr oder nur noch einige Stunden am Tag arbeiten können, springt eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein – wenn man sie denn abgeschlossen hat. Der Bund der Versicherten hat dazu mehr Informationen ins Netz gestellt.

Auch die Deutsche Rentenversicherung zahlt unter Umständen in solch einer Situation. Diese Rente ist allerdings nicht so hoch wie der bisherige Lohn. Und: Um Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das ist speziell bei Selbstständigen oft nicht der Fall.

Was, wenn es ein Arbeitsunfall war?
Wenn der Unfall auf dem Weg von der, zur oder bei der Arbeit geschieht, ist ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Durchgangsarzt der erste Ansprechpartner. In diesen Fällen wendet man sich außerdem an die gesetzliche Unfallversicherung. Sie kümmert sich auch um die Reha oder Rentenzahlungen. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Selbstständige können sich dort freiwillig versichern. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt allerdings nicht, wenn der Unfall in der Freizeit passiert ist.

Wenn das eigene Auto oder Fahrrad beschädigt ist
Hat man sein Transportmittel bei einem Unfall selbst beschädigt, kann man die Kosten für die Schadensbehebung nicht an eine Versicherung weiterleiten. Ausnahme: Das Gefährt ist vollkaskoversichert. Wer sich einen E-Scooter oder ein Auto ausgeliehen hat, kann von der Betreiberfirma für die Kosten haftbar gemacht werden.

Wenn andere beteiligt sind
Bei einem Unfall kann man natürlich auch anderen einen Schaden zufügen: Wer beispielsweise mit dem eigenen Auto oder E-Scooter den Wagen eines anderen beschädigt, schaltet seine Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie springt für Schäden ein, die mit diesem Transportmittel verursacht wurden.

Was, wenn eine andere Person verletzt wird
Wenn bei dem Unfall weitere Personen verletzt wurden, kommt es darauf an, wie der Unfallverursacher unterwegs war: So gilt beispielsweise bei einem Unfall mit Inlinern, dem Skateboard oder dem Fahrrad, dass die Privathaftpflicht Schäden übernimmt, die der Fahrer anderen zugefügt hat. Allerdings hat längst nicht jeder eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Wer keine hat, muss für die finanziellen Folgen selbst aufkommen. Das kann sehr teuer werden. Darum sollte jeder eine solche Versicherung abschließen. Sprechen Sie dazu Ihren Sparkassenberater an.

Anders ist die Situation, wenn es für das Transportmittel eine Kfz-Haftpflichtversicherung gibt. Sie ist Pflicht beispielsweise für ein Auto, einen E-Scooter, ein S-Pedelec oder E-Bike. Diese Versicherung zahlt nicht nur für die Schäden beispielsweise an einem fremden Auto, sondern auch, wenn man einen anderen Menschen bei einem Unfall verletzt hat. Bei gemieteten E-Scootern oder Autos ist die Versicherung im Mietpreis enthalten. Es kann aber eine Selbstbeteiligung fällig werden.

Eine Übersicht der Versicherungen finden Sie in unserer Internet-Filiale.

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