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Erwerbs­minderung: wann Sie Anspruch auf Rente haben

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Ein kaputtes Kreuz oder eine angeknackste Psyche – manche Menschen können nicht bis zur regulären Rente arbeiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen sie eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung.

Die Voraussetzungen
Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Es wird zunächst geprüft, ob Sie durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder arbeiten können. Weitere Bedingungen für den Rentenbezug, die alle erfüllt sein müssen:

  • Sie können nur noch unter sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Sie haben in Ihrem bisherigen Erwerbsleben mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder Sie haben Kindererziehungszeiten.
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt. Freiwillige Beiträge sind für diese Voraussetzung nicht ausreichend.

Sofern die Erwerbsminderung wegen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, kann ein Rentenanspruch unter „erleichterten Bedingungen“ bestehen. Darüber gibt Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung Auskunft.

Volle oder teilweise Erwerbsminderung
Die Rentenhöhe ist gestaffelt. Sie erhalten erst dann die volle Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Bei einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit von drei bis sechs Stunden täglich erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente. Der Verdienst aus einer Teilzeitarbeit soll die Rentenzahlung ergänzen. Sind Sie teilweise erwerbsgemindert und arbeitslos, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Auf Zeit oder unbefristet
Eine Rente wegen verringerter Erwerbsfähigkeit gibt es nur auf Antrag. Die Zahlungen sind in der Regel befristet. Auf Antrag kann die befristete Rente wegen Erwerbsminderung weiter gewährt werden. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur dann, wenn unwahrscheinlich ist, dass sich Ihr Gesundheitszustand bessert. Die Leistungen werden nur bis zum Erreichen der regulären Regelaltersgrenze gezahlt. Verbessert sich Ihr Gesundheitszustand während des Rentenbezugs, kann die Rente ganz oder teilweise entzogen werden.

Der Stichtag ist entscheidend
Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, erhalten die Rente bereits dann, wenn sie in ihrem erlernten oder einem vergleichbaren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit arbeiten können. Dies gilt auch, wenn sie eine andere leichte Tätigkeit voll ausüben können. Jüngere, die in ihrem derzeitigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, müssen jeden Beruf am Arbeitsmarkt akzeptieren und erhalten die Erwerbsminderungsrente nicht. So kann beispielsweise einem Akademiker eine ungelernte Tätigkeit zugemutet werden.

Die Rente ist nicht üppig
Die Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung errechnet sich aus den individuellen Versicherungsjahren und den persönlichen Entgeltpunkten, die jeder Versicherte jährlich sammelt. Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, erhalten Sie zu den zurückgelegten Zeiten noch eine rentensteigernde Zurechnungszeit. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62. Geburtstag gearbeitet hätten. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlte 2015 durchschnittlich 731 Euro monatlich für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung. Bei teilweiser Erwerbsminderung waren es 2015 durchschnittlich 486 Euro monatlich. Von diesen Bruttowerten müssen Sie noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Ihre individuellen Rentenansprüche können Sie bei Ihrer zuständigen Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen oder in Ihrer aktuellen Renteninformation nachlesen.

Unser Tipp: Sorgen Sie zusätzlich privat vor, besonders wenn Sie Jahrgang 1961 oder jünger sind. Am besten eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um das fehlende Einkommen zumindest teilweise auszugleichen. Lassen Sie sich von uns beraten.

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