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Die Grundrente kommt – was man wissen sollte

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Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Rund 1,3 Millionen Rentner in Deutschland werden davon profitieren. Anspruch darauf haben langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Für viele Menschen in Deutschland fällt die Rente sehr mager aus – obwohl sie jahrzehntelang gearbeitet haben. Um das zu ändern, haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine Grundrente einzuführen. Damit erhalten langjährig Versicherte von Januar 2021 an einen Aufschlag auf ihre gesetzliche Rente. Die Grundrente soll sicherstellen, dass sich harte Arbeit lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben nicht auf Leistungen vom Sozialamt angewiesen sind.

Warum wurde die Grundrente beschlossen?
Von der Grundrente profitieren werden Rentner, die mindestens 33 Jahre gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. In dieser Zeit müssen sie verpflichtende Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Zu den Beitragsjahren zählen neben Arbeitsjahren auch Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation erhalten hat.

Die Grundrente gilt für alle Rentenarten: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Rund 1,3 Millionen Menschen sollen so von der Rentenversicherung einen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten. Grundrentenberechtigte werden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu rund 70 Prozent Frauen sein – und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche.

Wie hoch ist die Grundrente?
Im Schnitt erhalten Betroffene voraussichtlich etwa 75 Euro im Monat. Im Einzelfall kann es weniger sein, maximal sind gut 400 Euro monatlich möglich. Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren Einkommen während des Berufslebens durchschnittlich höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdiensts betragen hat und deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden, ab einem Einkommen von 1600 Euro zu 100 Prozent.

Anspruchsberechtigte müssen die Grundrente nicht beantragen. Sie wird automatisch ausgezahlt, sobald Rentenversicherung und Finanzbehörden die Einkommensverhältnisse abgeglichen haben. Dabei werden auch Einkünfte des Partners, Kapitalerträge und Mieten angerechnet. Es kann ein gutes Jahr dauern, bis alle Ansprüche ­geprüft sind. Das Geld wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt.

Auf den Konten wird der Zuschlag aber nicht sofort ankommen. Die Rentenversicherung verschickt die Grundrentenbescheide für Neurentner voraussichtlich ab Juli 2021. Alle anderen sollen ihre Bescheide bis Ende 2022 erhalten. Mehr Informationen finden sich unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente.

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