placeholder

Das onlinemagazin der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

Sinnvoller Schutz mit der Grundfähigkeitsversicherung

Artikelbild

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die komplette Arbeitskraft ab, sondern nur einzelne Fähigkeiten wie zum Beispiel Gehen, Sprechen und Sehen.

Welche Fähigkeiten in diesem Versicherungsschutz eingeschlossen sind, ist in den Vertragsbedingungen genau definiert.

Viele Versicherer unterteilen die Fähigkeiten in zwei Gruppen. Unter den sogenannten Fähigkeitskatalog A fallen meist Sehen, Sprechen und der Einsatz der Hände. Verliert der Versicherte eine dieser Fähigkeiten, bekommt er die vereinbarte Rente.

Alternativ zahlt die Versicherung, wenn drei Fähigkeiten aus dem Katalog B wegfallen. Dazu gehören in der Regel Hören, Gehen, Treppensteigen, Sitzen, Stehen, Armebewegen, Heben und Tragen, Knien oder Bücken sowie Autofahren. Wer also nicht mehr laufen oder stehen, dafür aber noch sitzen kann, bekommt bei solchen Policen kein Geld.

Wenn das Gedächtnis nachlässt
Einige Versicherer haben zusätzlich geistige Fähigkeiten wie Gedächtnisleistung und Konzentration in ihre Leistungsdefinition aufgenommen. Allerdings muss der Versicherte zu den schlechtesten 10 Prozent der Durchschnittsbevölkerung in diesem Bereich gehören oder unter gerichtlich bestellter Betreuung stehen, damit er Geld bekommt. Schwere Depressionen sind hingegen nur in wenigen Tarifen versicherbar.

Mittlerweile gibt es auch Anbieter, die die Leistungsgründe nicht in verschiedene Gruppen unterteilen und bei denen bereits der Verlust einer Fähigkeit ausreicht, um eine Rente zu bekommen – egal, ob es sich dabei um Sehen oder Treppensteigen handelt. Sie sollten solche Tarife bevorzugen, dann steigen die Chancen, dass die Versicherung zahlt, wenn Sie sie brauchen.

Wichtig zu wissen: Eine Rente bekommt bei den meisten Anbietern nur, wer die Grundfähigkeit für mindestens 12 Monate verliert. Damit ist die Hürde für eine Leistung deutlich höher als beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt, sofern der Kunde für mehr als sechs Monate berufsunfähig ist.

Die SV SparkassenVersicherung bietet diese Absicherung ebenfalls an. Informieren Sie sich in unserer Internet-Filiale über den ExistenzSchutz der SV SparkassenVersicherung oder vereinbaren Sie gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

Fazit
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert weniger ab als die Berufsunfähigkeitsversicherung, kostet aber auch weniger. Wer sich keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten kann, bekommt mit der Grundfähigkeitsversicherung zumindest ein Mindestmaß an Schutz. Dieser eignet sich vor allem für Menschen, die körperlich arbeiten und dafür auf viele Grundfähigkeiten angewiesen sind. Wichtig: Um versichert zu werden, müssen Sie im Vorfeld Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Vorerkrankungen können dabei zu Aufschlägen oder zum Ausschluss führen.

Zum SV ExistenzSchutz

Das onlinemagazin der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

Wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem onlinemagazin.

Sie erhalten hier aktuelle Informationen rund um Ihre Sparkasse. Vor allem berichten wir über unsere (Spenden-)Aktivitäten in der Region und informieren über die neusten Veranstaltungen vor Ort. Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Social

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf:

Facebook-Iconicon instagram

 

Links

> Sparkassenmuseum

Kontakt

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
Dudenstraße 15
36251 Bad Hersfeld

Servicetelefon: 080 06621 85-0
E-Mail: info@spk-hef.de

© 2022 – Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten.