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Vermögenswirksame Leistungen für Berufsstarter

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Im Leben wird einem nicht oft etwas geschenkt. Deshalb sollte man sich vermögenswirksame Leistungen (VL) nicht entgehen lassen.

Dabei erhalten nicht nur ältere Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber und vom Staat, sondern auch Berufsstarter und Auszubildende. Warum es sich für junge Menschen besonders lohnt und wie es genau funktioniert, erfahren Sie hier.

Habe ich Anspruch auf VL?
Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch haben, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt. Stehen Ihnen vermögenswirksame Leistungen zu, können Sie sich bei Ihrer Sparkasse über Möglichkeiten zur Anlage informieren lassen. Haben Sie sich für eine Anlageform entschieden und einen VL-fähigen Vertrag abgeschlossen, legen Sie im Anschluss die Bestätigung darüber Ihrem Arbeitgeber vor. Wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen, können Sie die sogenannte Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diesen staatlichen Zuschuss müssen Sie über die Steuererklärung beantragen.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist abhängig von der Branche, in der Sie arbeiten. So gibt es im öffentlichen Dienst 6,65 Euro pro Monat, während im Bankgewerbe zum Beispiel der Höchstbetrag von monatlich 40 Euro gezahlt wird. Reicht dem VL-Sparer der Betrag nicht, kann er diesen freiwillig aufstocken. Das lohnt sich besonders dann, wenn man Anspruch auf staatliche Förderung hat. Man kann die Summe auch nicht nur aufstocken, sondern im Prinzip auch komplett selbst übernehmen – etwa um sich damit die Förderung vom Staat zu sichern.

VL-Verträge laufen generell sieben Jahre. Bei Fondssparplänen zahlen Anleger sechs Jahre ein, danach ruht der Vertrag ein Jahr. In dieser Pause kann der Arbeitnehmer bereits einen neuen Vertrag besparen. Bei Bausparverträgen gibt es keine Ruhezeit. Wer seinen Vertrag ohne triftigen Grund vor der Sperrfrist auflöst, verliert den Anspruch auf die staatlichen Zulagen.

Wie kann ich meine VL anlegen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Die häufigsten sind:

  • Fondssparplan: Er ist mit einem gewissen Risiko verbunden, aber im Gegenzug erhalten Sie die Chance auf eine höhere Rendite im Vergleich zu anderen Anlageformen. Aktienfonds schwanken im Wert; bei unglücklichem Kursverlauf können Sie Verluste machen. Deshalb ist es wichtig, sich vom Berater die Chancen und Risiken einzelner Fonds erläutern zu lassen. Bleibt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro im Jahr, profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage. In diesem Fall gibt der Staat auf eine vermögenswirksame Leistung von maximal 400 Euro noch einmal 20 Prozent der eingezahlten Summe obendrauf.
  • Bausparvertrag: Das Geld wird hierbei auf einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse überwiesen. Wenn Sie planen, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, dann ist ein Bausparvertrag die richtige Wahl für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Diese Variante ist sehr sicher, jedoch kann man auch hier keine allzu großen Renditen erwarten. Doch es gibt einen entscheidenden Pluspunkt: Der Staat zahlt noch einmal 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen im Jahr. Die staatliche Zulage beträgt somit im Jahr 43 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage wird allerdings nur gewährt, solange Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt.

Ganz gleich welche Variante Sie wählen: Über die gesamte Laufzeit können mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Das reicht vielleicht nicht, um sich den ganz großen Traum zu erfüllen, aber ein Anfang ist es in jedem Fall. Vor allem ist es gut angelegtes Geld ganz ohne Anstrengung.

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