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Wenn wegen der Corona-Krise die Miete zu teuer wird

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Ob Arbeitnehmer oder Unternehmer – die Corona-Krise trifft alle.

Kurzarbeit und fehlende Kunden durch Schließungen und Kontaktsperre führen dazu, dass die Konten nicht so gut gefüllt sind wie zu Anfang des Jahres. Wer darum Probleme hat, seine Miete zu bezahlen, sollte schnell handeln.

Die gute Nachricht zuerst: Wer wegen der Corona-Krise plötzlich weniger Geld zur Verfügung hat, darf seine Miete stunden. Das hat die Bundesregierung so festgelegt. Allerdings ist es nicht damit getan, die Überweisungen einfach zu stoppen.

Wie Sie die Miete Ihrer Wohnung stunden
Üblicherweise darf der Vermieter kündigen, wenn Sie zwei Monatsmieten im Rückstand sind – und zwar fristlos. Sind Sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen, ist das anders. Jetzt dürfen Sie die Miete für den Zeitraum bis einschließlich 30. Juni 2020 stunden. Bis dahin darf der Vermieter Ihnen nicht kündigen. Die Bundesregierung kann diese Regel um weitere drei Monate verlängern.

Der Mieter hat bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die gestundeten Mietzahlungen zurückzuzahlen. Sollte die Bundesregierung die Stundungsmöglichkeit verlängern, gelten auch hier andere Fristen. Wollen Sie die Miete stunden, müssen Sie Ihrem Vermieter zunächst nachweisen, dass Sie aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage gekommen sind. Sind Sie Arbeitnehmer, könnten Sie dazu eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen, aus der hervorgeht, dass er Kurzarbeit angemeldet hat. Falls Sie Kleinunternehmer sind, könnten Sie Kopien von Anträgen auf staatliche Hilfen vorlegen.

Die Mietstundung ist allerdings nicht umsonst. Im Gegensatz zur Stundung von monatlichen Beträgen für Strom, Wasser oder Telekommunikation kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent verlangen. Der Begriff „Miete“ umfasst dabei sowohl den Beitrag für die Nutzung der Wohnung als auch die Betriebskosten beispielsweise für Wasser und Heizung.

Was bedeutet das konkret?
Wer jetzt 850 Euro warm im Monat bezahlt und die Miete für Mai und Juni stundet, muss also bis zum 30. Juni 2022 insgesamt 1700 Euro plus vier Prozent Zinsen an den Vermieter zahlen – also insgesamt 1768 Euro. Warten Sie damit bis zum letztmöglichen Zahlungstermin, würde das bedeuten, dass Sie im Juni 2020 sogar 2618 Euro an Ihren Vermieter zahlen müssten. Schließlich kommt die Mietzahlung für den betreffenden Monat noch dazu.

Werden Sie diese Summe frei zur Verfügung haben? Falls Sie sich unsicher sind, sollten Sie so schnell wie möglich beginnen, diese Summe anzusparen. Rein rechnerisch müssten Sie über die 24 Stundungsmonate jeweils 74 Euro zurücklegen. Nutzen Sie dafür am besten ein Tagesgeldkonto. So kommen Sie nicht in Gefahr, das Geld anderweitig auszugeben. Die Verbraucherzentralen machen darauf aufmerksam, dass Mieter, bei denen es finanziell zu eng wird, Wohngeld bei der Gemeinde beantragen können.

Übrigens: Für Gewerbemieter gilt im Prinzip die gleiche Regelung: Auch sie können die Miete stunden und haben bis Juni 2022 Zeit, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. Um zu beweisen, dass ihre finanziellen Probleme mit der Corona-Krise zusammenhängen, reicht der Hinweis, dass sie ihr Büro, ihren Laden oder ihre Bar schließen mussten. Vermieter wiederum, die die Raten für ihre Immobilie noch abbezahlen, sollten Kontakt zu ihrem Sparkassenberater aufnehmen.

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