Clever BAföG zurückzahlen
Mit Schulden ins Berufsleben starten? Viele finanzieren zumindest Teile ihres Studiums oder ihrer Ausbildung über das sogenannte BAföG und müssen das Staatsdarlehen nach dem Berufseinstieg zurückzahlen.
Wir verraten, wie Sie bei der Rückzahlung Ihres Studienkredits sparen.
Das BAföG erleichtert das Studium. Für viele ist die staatliche Finanzspritze eine wichtige Einnahmequelle während der eher geldschwachen Studienjahre. Mit dem Berufseinstieg beginnt dann erstmals eine Zeit finanzieller Eigenständigkeit und zunehmender Verantwortung.
Es gilt, sich gegen die wichtigsten Risiken abzusichern, am besten frühzeitig die Altersvorsorge anzugehen und die eigene Finanzplanung in Angriff zu nehmen. Wer seine Ausbildung oder sein Studium mithilfe von BAföG oder Ausbildungskrediten finanziert hat, muss die Rückzahlung seiner Schulden einkalkulieren. Alles Wissenswerte zur BAföG-Rückzahlung auf einen Blick:
- Die maximale Höhe der individuell zurückzuzahlenden BAföG-Schulden beläuft sich auf 10.000 Euro.
- Fünf Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer beginnt die Rückzahlung.
- Die Bafög-Schulden können auf einmal oder in dreimonatigen Raten beglichen werden.
- Die Rückzahlung muss normalerweise innerhalb von 20 Jahren erfolgen.
- Wer seine Schulden auf einen Schlag zurückzahlt, profitiert von einem Nachlass von bis zu 50 Prozent.
- Geringverdiener können eine Freistellung der Rückzahlung beantragen und damit die Rückzahlungsfrist auf höchstens 30 Jahre verlängern.
Wie viel muss ich zurückzahlen?
Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro pro Monat. Bei maximal fünf Jahren Förderdauer ergibt sich eine Summe von 44.100 Euro. Den vollen Betrag müssen Berufseinsteiger aber nicht zurückzahlen – denn die BAföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinsfreien Darlehen.
Dazu kommt: Der Rückzahlungsbetrag ist auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Mehr müssen Sie also nicht zurückzahlen – auch nicht, wenn Sie während des Studiums immer den BAföG-Höchstsatz bekommen haben. Übrigens: Die individuelle Förderungshöchstdauer bezieht sich immer auf die Regelstudienzeit des Bachelor-Studiengangs.
Wie spare ich bei der Rückzahlung?
Sie haben grundsätzlich genug Zeit, Ihre BAföG-Schulden zu begleichen. In der Regel müssen Sie alle drei Monate 315 Euro abstottern. Den Höchstsatz von 10.000 Euro hätten Sie so nach acht Jahren zurückgezahlt. Wenn Sie allerdings Ihre Schulden auf einen Schlag oder zumindest teilweise früher zurückzahlen, bekommen Sie einen Nachlass. Wie hoch dieser ausfällt, ist abhängig von der Höhe des Darlehens. Mindestens beträgt er acht Prozent, maximal 50,5 Prozent. Eine schnelle Tilgung macht sich also bezahlt. Alles Wichtige zur Höhe der Tilgung und des Nachlasses steht im Rückzahlungsbescheid.
In vielen Fällen lohnt sich ein Kredit
So kann es sinnvoll sein, einen Kredit aufzunehmen, um das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Denn der Nachlass ist oft höher als die Kosten für einen Kredit – besonders bei den aktuell niedrigen Zinsen. Ein Beispiel: Anne hat eine Darlehensschuld von 9.500 Euro. Wenn sie diese früher zurückzahlt, erhält sie 27,5 Prozent Rabatt. Sie muss im Endeffekt also nur 6.888 Euro zahlen. Da sie den Betrag allein nicht zusammenbekommt, nimmt sie einen Kredit auf. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Die Zinsen liegen bei fünf Prozent. Sie zahlt letztlich rund 911 Euro Zinsen für den Kredit, spart aber durch das schnelle Tilgen 2.612 Euro ein. Für Anne lohnt sich deshalb der Kredit für die Rückzahlung. Ob es bei Ihnen auch so ist, prüfen Sie am besten gemeinsam mit uns.
Rückzahlungs-Ausnahmen: Schüler-BAföG und Meister-BAföG
Schüler-BAföG ist im Normalfall ein Vollzuschuss, da Schüler neben der Ausbildung regelmäßig nicht selbst arbeiten. Daher muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.
Das sogenannte Meister-BAföG für die berufliche Fortbildung ist anders als das Studenten-BAföG nur zu einem Drittel Zuschuss und zu zwei Dritteln ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei der Rückzahlung fallen ab dem Start der BAföG-Rückzahlung Zinsen an.