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Wie lange müssen Eltern ein Studium finanzieren?

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Dein Studium zieht und zieht sich hin und Deine Eltern drohen, demnächst die Zahlungen einzustellen?

Ab wann dürfen sie das eigentlich? Ein Überblick über die rechtliche Lage.

Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern den Unterhalt bis zum ersten Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums zu zahlen. Doch wenn ein Studium sehr lange dauert, kann es im Familiengetriebe schon mal knirschen. Manche Eltern drohen dann, den Geldhahn zuzudrehen. Sie wollen, dass ihr Nachwuchs endlich Gas gibt und ihnen nicht länger auf der Tasche liegt.

Aber wo ist die Grenze? Maßstab für die Dauer der Unterhaltspflichten ist die übliche Studienzeit. Das muss nicht die offizielle Regelstudienzeit sein. Eine Faustformel lautet: durchschnittliche Studienzeit plus zwei Semester für das Examen. Manchmal reicht das eben nicht. Immer wieder gab es deshalb Rechtsstreitigkeiten zu diesem Thema. Dabei wird zwar der Einzelfall betrachtet. Die folgenden Gerichtsentscheidungen geben eine Orientierung:

  • Nicht jeder weiß sofort, was er nach der Schule machen möchte. Ein paar Monate zur Orientierung sind okay. Ein Jahr ist zu lange, so ein BGH-Urteil (Az.: XII ZR 173/96) zu einem 27-Jährigen. Der hatte vor und nach dem Zivildienst gejobbt, dann das Abitur nachgeholt und wollte sich anschließend ein Studium finanzieren lassen.
  • Ein freiwilliges soziales Jahr nach der Schule schließt den Unterhaltsanspruch nicht aus, so das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 10 WF 300/11).
  • Unzufrieden mit der Wahl des Studienfachs? Sich es einmal anders zu überlegen ist erlaubt, so ein Urteil des OLG Naumburg (Az.: 8 WF 274/09).
  • Auslandszeiten verlängern den Anspruch. Nach 15 Semestern ist dann aber Schluss. Das teilte das OLG Köln (Az.: 4 UF 7/98) einem Studenten mit, der ein Jahr im Ausland war.
  • Ein Vater muss seiner Tochter auch noch im 17. Semester Unterhalt zahlen, so das OLG Koblenz (Az.: 13 UF 242/02). Sie hatte zwar zwei Auslandsaufenthalte hinter sich, musste aber zwischenzeitlich aus gesundheitlichen Gründen ihr Studium unterbrechen.

Wie viel Geld die Eltern zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und deren Lebenssituation ab. Die Düsseldorfer Tabelle nennt aktuell einen Richtwert von 735 Euro monatlich für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen (Wert für 2018). Den Eltern steht aber eine Mindestsumme zum eigenen Leben zu. Zu diesem sogenannten Selbstbehalt kommen Aufschläge für berufsbedingte Kosten, Altersvorsorge, Kreditraten und Ähnliches dazu. Erhält der Nachwuchs das Kindergeld, wird es auf die Unterhaltssumme angerechnet. Das Gleiche gilt für BAföG-Zahlungen.

Ein Tipp, wenn Du eine Einschätzung zu Deinen persönlichen Ansprüchen erhalten möchtest: Gehe zum BAföG-Amt oder zu den Sozialberatern, die es zum Beispiel bei den Studierendenvertretungen wie der Asta gibt. Dort hilft man Dir kostenlos weiter.

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