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Führungszeugnis: was drinsteht und wie Sie es bekommen

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Manche Arbeitgeber verlangen vor einer Einstellung von ihrem künftigen Mitarbeiter ein Führungszeugnis.

Erfahren Sie hier, was es damit auf sich hat.

Der Volksmund spricht vom polizeilichen Führungszeugnis. Das macht schon deutlich, dass es sich dabei um ein amtliches Dokument handelt. Auf grünem Spezialpapier gibt es Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Das will mancher Arbeitgeber wissen, bevor er jemanden mit einer bestimmten Aufgabe betraut. Für konkrete, gesetzlich benannte Tätigkeiten muss er es sogar wissen.

Diese vier Arten von Führungszeugnissen gibt es:

  • Einfaches Führungszeugnis
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Behördliches Führungszeugnis
  • Europäisches Führungszeugnis


Früher musste man zur Polizei gehen

Das einfache Führungszeugnis ist ein Auszug von dem, was das Bundeszentralregister speichert. Es enthält nur Verurteilungen zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen beziehungsweise Bewährungsstrafen von mehr als drei Monaten – sofern keine weiteren Vorstrafen bestehen. Die Speicherdauer im Bundeszentralregister richtet sich nach der Schwere der Tat. Jugendstraftaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, dürfen nicht Eingang in das einfache Führungszeugnis finden.

Früher musste man das einfache Führungszeugnis noch bei der Polizei beantragen, die dieses dann auch ausstellte – daher auch der Beiname „polizeilich“. Heute kann sich jeder ab dem 14. Lebensjahr an das örtliche Einwohnermeldeamt beziehungsweise Bürgeramt wenden und muss sich dort mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Die Alternative ist ein elektronischer Antrag im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz. Für diesen wird ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt. Das einfache Führungszeugnis kostet 13 Euro und wird nach Hause geschickt. Wichtig: Ein Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, ein Führungszeugnis selbst anzufordern.

Schutz für Kinder und Jugendliche
Das erweiterte Führungszeugnis ist verpflichtend für Menschen, die eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen ausüben wollen, etwa im Kindergarten, einer Schule oder im Sportverein. Dieses Führungszeugnis kann jeder selbst beim Einwohnermeldeamt beantragen. Er bekommt es dann nach ein bis zwei Wochen per Post zugeschickt. Für ehrenamtlich Tätige ist es kostenlos. In diesem Führungszeugnis werden Sexualdelikte sowie Akte der „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ aufgeführt.

Das behördliche Führungszeugnis ist Bedingung für das Ausstellen eines Gewerbescheins. Im Unterschied zum einfachen Führungszeugnis macht es auch Angaben zu Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, etwa den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder eines Waffenscheins. Auch die richterliche Anordnung für den Aufenthalt in einer psychiatrischen Anstalt steht drin. Ein solches Führungszeugnis wird nicht nach Hause geschickt, sondern an die Behörde, die es angefordert hat. Wer wissen möchte, was drinsteht, kann es beim örtlichen Amtsgericht einsehen.

Service für Bürger anderer EU-Länder
Ein europäisches Führungszeugnis können in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten erhalten. Es enthält Informationen über Einträge im Bundeszentralregister und dem Strafregister des Herkunftslands. Allerdings geben nicht alle EU-Mitgliedstaaten Auskunft zu ihrem Strafregister.

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